Rechnungsstellung für Unternehmer

Kleinunternehmer, Freiberufler, Kapitalgesellschafter und Co. – in der heutigen Zeit hat die selbstständige Arbeit viele Gesichter. Ein verbindendes Element aller Formen ist, dass eine sorgfältige Rechnungserstellung unerlässlich ist. Sie sollte sehr ernst genommen werden. Falsche oder unvollständige Rechnungsdaten können im schlimmsten Fall zu Nachzahlungen beim örtlichen Finanzamt führen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Faktoren es zu beachten gilt.

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Fristablauf für Einreichung von Jahresabschlüssen

Offenlegungsverpflichtung für Kapitalgesellschaften

Ausweislich des Handelsgesetzbuchs sind Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, verpflichtet, strenge Rechnungslegungsvorschriften und Offenlegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften zu berücksichtigen.  Offenlegungspflichtige Unternehmen müssen Ihre Jahresabschlüsse beim Bundesanzeigers in elektronischer Form eingereichen.

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SEPA kommt und läßt sich nicht umgehen!

SEPA – Single Euro Payments Area – die Zeit drängt!

Ab dem 1. Februar 2014 wird der unbare Zahlungsverkehr, das betrifft Lastschriftverfahren und Überweisungsvorgänge, nur noch nach den neuen, europäischen Regeln erfolgen. Grund hierfür ist die SEPA-Verordnung, welche den Zahlungsverkehr vereinheitlichen und vereinfachen soll; vgl. hier auch den Beitrag: „Wissenswertes zur Umstellung auf neue Kontodaten„. Noch immer scheint es, dass nicht alle Unternehmen hierauf vorbereitet sind, was die Bundesbank dazu veranlasst, Sorgfalt und Umsichtigkeit anzumahnen, damit eine Abwicklung aller Zahlungen erfolgen kann. Insbesondere besteht die Sorge, dass Liquiditätsengpässe eintreten könne, so nicht alle Zahlungsdaten nicht im Sepa-Format bei der Bank eingereicht werden.

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Immer auf Achse und doch alles erledigt!

Optimierung des Verwaltungsaufwandes

Es ist nicht mehr wegzudenken, dass mobile Büro. Büro- und Verwaltungsarbeiten, wie Papierkram, Akten, umständliche Erstellung von Text- und Tabellendokumenten am Office-PC, verschieben oftmals zu Lasten der eigentlichen Werk- und/oder Dienstleistung den zeitlichen unternehmerischen Aufwand. Schön, dass es hier Dienstleistungsanbieter gibt, die hier Abhilfe schaffen, denn alles was der Unternehmer im Rahmen seiner Arbeit für die Kundschaft geleistet bzw. erbracht hat, kann dokumentiert, notiert, ver- und abgerechnet werden. Hierzu sind nur wenige Handhabungen notwendig.

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Offene Forderungen im Blick behalten!

Forderungen im Blick behalten, um die Liquidität des Unternehmens nicht zu gefährden.

Immer wieder belasten Außenstände die Liquidität des Unternehmens und es besteht die akute Gefahr des Forderungsausfalls. Deshalb sollte peinlich genau darauf geachtet werden, dass  Außenstände möglichst schnell und ohne Verlust realisiert werden.

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Änderung der Steuerberatervergütungsordnung

Die Kosten für die Steuerberatung erhöhen sich.

Die bisherige Steuerberatergebührenordnung wird durch die neue Steuerberatervergütungsverordnung abgelöst.

Die neue Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist zum 20.12.2012  in Kraft getreten. Mit der StBVV wird eine gerechtfertigte Anpassung der Steuerberatergebühren, wleche eine grundlegende Änderung im Jahre 1998 erführ, vorgenommen. Weiterlesen

Gerichtliches Mahnverfahren

Welcher Unternehmer kennt dies nicht. Außenstände belasten die Liquidität des Unternehmens und es besteht die akute Gefahr des Forderungsausfalls.

Der Existenzgründer aber auch jeder Unternehmer sollte daher tunlich darauf achten, dass  Außenstände möglichst schnell und ohne Verlust realisiert werden. Dies kann in der Regel mit einem straffen Forderungsmanagement erreicht werden. Wenn Schuldner auf außergerichtliche Mahnschreiben, eine dringende unbedingte Zahlungsaufforderung, nicht reagiert, ist die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen zur Erlangung eines Vollstreckungstitels zur Durchsetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, möglich. Zur Erlangung eines  Vollstreckungstitels ist es erforderlich, das gerichtliche Verfahren einzuleiten. Hierbei kommt entweder das gerichtliche Mahnverfahren durch Einreichung eines Mahnbescheides oder die Einreichung einer Klage auf Zahlung zum Tragen.  Weiterlesen

Rechnungen und deren Inhalt – Vorsteuerabzugsberechtigung

Neben zivilrechtlichen Grundlagen haben Rechnungen vor allem für den vorsteuerabzugsberechtigten Rechnungsempfänger besondere Bedeutung. Denn ausweislich des Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Rechnungen, die vollständig und richtig sind, zum Vorsteuerabzug berechtigen. Es liegt im Eigeninteresse des Rechnungsempfängers die Rechnungen und deren Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

Welche Anforderungen muss die Eingangsrechnung erfüllen? Weiterlesen

Ab 01.01.2013 Authentifizierung bei Umsatzsteuer-Voranmeldung / Lohnsteuer-Anmeldung

Momentan können Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen als elektronische Steuererklärungen mit dem Verfahren ELSTER ohne Authentifizierung, also ohne den Nachweis der Echtheit, Originalität, an das Finanzamt übermittelt werden.

Aufgrund einer Änderung der geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung müssen ab dem 1.1.2013 (Vor-)Anmeldungen zwingend authentifiziert übermittelt werden. Dies gilt für das gesamte Bundesgebiet. Weiterlesen

Buchhaltungssoftware und Rechnungssoftware für Unternehmen

Was ist das nervigste am Unternehmerleben? Richtig, die Buchhaltung. Wenn auch das Monatsende die schöne Zeit des Rechnungschreibens ist, so ist es doch auch die Zeit des Rechnens, Sortierens und der Nervenzusammenbrüche. Ich kann beispielsweise mal ganz frei behaupten: ich kann nicht rechnen. Und Prozentrechnung schon mal gar nicht. Wie also soll ich dann die Rechnungen schreiben?

Wie froh war ich deshalb, als man mir die Buchhaltungssoftware bzw. Rechnungssoftware Collmex empfahl. Ein einfaches Programm, mit dem man seine Rechnungen schreiben und Angebote erstellen kann, seine Aufträge verfolgen und seine Buchhaltung vereinfachen. Es gibt verschiedene Programme zur Auswahl und alle kann man einen Monat lang kostenlos testen. Die Basisversion der Software bleibt auch nach Ablauf der Testzeit kostenlos. Das ist die Version der Software für Buchhaltung, die auch ich nutze.

Schon in dieser Version der Buchhaltungssoftware kann man sich eine Kundendatenbank anlegen, Produkte definieren, so dass man nicht immer wieder neu berechnen muss. Man kann die Rechnungstexte vorgeben und alle geschriebenen Rechnungen werden in einer Datenbank gespeichert. Darüber hinaus kann man bei den Produkten die Umsatzsteuer individuell anpassen oder auch Rabatte eingeben. Und das beste für solche Mathematik-Legastheniker wie mich ist: Ich gebe das Produkt ein, dann die Stückzahl oder Stundenanzahl, drücke Enter und Collmex macht den Rest. Die Druckversion kommt als PDF daher und kann auch gespeichert und verschickt werden.

Was mich aber an der Buchhaltungssoftware mit am meisten überzeugt hat ist der Umstand das Collmex eine rein webbasierte Buchhaltungs- bzw. Rechnungssoftware ist. Damit entfällt für den User die Aktualiesierung der Software und ich brauche mich auch nicht um die Datenhaltung zu kümmern. Selbst wenn ich Collmex nicht mehr benutzen würde, werden meine Daten noch 10 Jahre lang für eine eventuelle Prüfung durch das Finanzamt aufbewahrt. Und das alles kostet mich keinen Cent.

Wer das hilfreich und interessant findet, sollte überlegen, ob er für seine Rechnungen und Buchhaltung nicht fünf oder zehn Euro im Monat übrig hat. Denn die erweiterten Programme von Collmex bieten noch mehr. Die Komplettlösung beispielsweise bietet die Option, bei der Quartals-Abrechnung auch gleich die Umsatzsteuervoranmeldung abzuschicken.

Alles in allem kann ich Collmex empfehlen, auch, wenn die Basisversion einige Gimmicks nicht bietet. Doch mit maximal zehn Euro ist es eine hilfreiche und günstige Rechnungs- und Buchhaltungssoftware, mit der man a) viel Geld für einen Buchhalter und b) jede Menge Nerven sparen kann. Probiert es einfach mal aus – vier Wochen kostenlos!

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