Unternehmenssicherung bei Unternehmerausfall

… von einem Tag zum anderen

Was passiert eigentlich, wenn der Unternehmer unerwartet ausfällt und sein Unternehmen von einem Tag zum anderen nicht führen kann. Die Gründe hierfür können verschieden sein; z.B. unfallbedingter bzw. krankheitsbedingter Ausfall.

Die Erfahrung zeigt, dass Existenzgründer und auch gestandene Unternehmer sich ungern in ihre „Unternehmerkarten“ blicken lassen und dabei eine Notorganisation des Unternehmens vernachlässigen. Gerade kleine Unternehmen, welche nicht über eine weitere Führungs- bzw. Unterführungsebene verfügen haben für „den Ausfall“ keine Vorsorge getroffen.

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Existenzgründung – Unternehmensnachfolge

Es gibt mehrere Möglichkeiten in die Unternehmensnachfolge einzutreten.

Grundsätzlich liegt es im Entscheidungsfeld des Unternehmers und/oder der Gesellschafter die Belange des Unternehmens schon bei Gründung oder noch zu Lebzeiten zu gestalten. Dringend empfohlen wird, schon zu Lebzeiten des Unternehmers Regelungen zur vorweggenommenen oder endgültigen Unternehmensnachfolge zu treffen, um nicht der Gefahr ausgesetzt zu sein, dass möglicherweise das Unternehmen ungeregelt an Wirtschaftskraft verliert und letztendlich möglicherweise dem Untergang preisgegeben ist. Denn wenn keine Regelungen getroffen werden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Gerade die gesetzliche Erbfolge mit möglichen Streitigkeiten oder Vorstellungen, wegen der sehr unterschiedlichen denkbaren Lebens-, Familien- und wirtschaftlichen Verhältnisse, kann zu ungewollten Uneinigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft führen. Möglicherweise sind die Erben mit der Führung eines Unternehmens auch überfordert, wenn nicht eine Einarbeitung erfolgte. Weiterlesen


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