Mini-GmbH – Unternehmergesellschaft (UA)

Die Mini-Gmbh, auch 1-€-GmbH genannt kommt ab November. Die beschloss der Bundestag nach langen Verhandlungen. Wenn der Bundesrat noch zustimmt ist es ab November möglich ein Mini-GmbH zu gründen.

Wieso wurde die Reform des GmbH-Rechts notwendig?

Die Reform des GmbH-Rechts wurde notwendig, da sich immer mehr Unternehmer für die englische Limited entschieden haben, nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hatte das auch ausländische Rechtsformen ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben dürfen. Bisher gibt es schon 40.000 Ltd. in Deutschland. Nun ist es aber auch in Deustchland möglich unbürokratisch eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Bei der Mini-GmbH, die sich Unternehmergesellschaft (UA) nennen wird, ist kein Stammkapital von 25.000 Euro mehr erforderlich.

So funktioniert die Gründung einer Mini-GmbH

Stattdessen kann man eine Mini-GmbH schon mit 1 Euro gründen. Das Stammkapital soll aber im Laufe der Geschäftstätigkeit anwachsen. So ist bei der Mini-GmbH vorgesehen, dass jeweils ein Viertel des Gewinns pro Jahr in die Mini-GmbH eingezahlt werden muss. Ist die Schwelle von 25.000 Euro erreicht kann die Unternehmergesellschaft in eine normale GmbH umgewandelt werden. Und auch die bürokratischen Hürden für die Gründung werden weniger. So soll die Gründung einer Mini-GmbH mit Notargebühren und Registerzulassung nicht mehr als 120 Euro kosten. Allein die Notargebühren beliefen sich bei der normalen GmbH bisher schon auf 300 Euro. Auch im Fall einer Insolvenz soll es in Zukunft für die Gläubiger leichter werden an ihr Geld zu kommen. Bei der Mini-GmbH soll verhindert werden, dass die Gesellschafter einer Mini-GmbH das Geld im Falle einer Insolvenz vorher zur Seite schaffen. Auch sind Gläubiger die ihr Geld schon zurückerhalten hatten im Falle einer Insolvenz der Mini-GmbH ein Jahr Lang vor Forderungen geschützt.

Wann kommt die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft?

Viele Existenzgründer warten ja schon sehnsüchtig auf die Mini GmbH oder auch haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft genannt. Das Warten wird wohl noch eine Weile andauern, da nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums das Inkrafttreten des neuen GmbH-Gesetzes erst im zweiten Quartal 2008 erfolgen wird. Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft wird kein Grundkapital als Einlage benötigt, womit die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eine Alternative zur englischen Limited darstellt. Außerdem wird mit der Änderung des GmbH-Gesetzes das bisher benötigte Grundkapital für eine GmbH von 25000 Euro auf 10000 Euro abgesenkt.

[via: berlinblawg]

Mini GmbH, 1-Euro-GmbH

Jetzt soll sie kommen die Mini GmbH oder 1-Euro-GmbH. Dies ist eine GmbH mit 1 Euro Stammkapital. Das berichtet Torsten in seinem Weblog. Die Mini-Gmbh ist als Ersatz für die englische Ltd. gedacht. Wer eine Mini-GmbH gründet muß aber jährlich einen Viertel des Gewinns als Rückstellung bilanzieren. Damit möchte man erreichen das man mit einer Mini-GmbH Eigenkapital aufbaut. Wenn der Bundestag der Reform des GmbH-Gesetzes am 23. Mai 2007 zustimmt, gibt es endlich mit der Mini-GmbH eine Alternative zur Ltd.

Update: Hier gibt es weitere Informationen zu den Schwerpunkten des Gesetzentwurfs im Einzelnen.


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