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private Krankenversicherung private Krankenversicherung
Existenzgründer haben die Wahl sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Vorab sollte man sich aber umfassend informieren und eine Beratung zur privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Ein PKV Vergleich ist zudem hilfreich. Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung finden Sie auf den nachfolgenden Beiträgen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Versicherung in einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist eine
Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn das
Einkommen über der festgelegten Versicherungsgrenze liegt oder man selbständig ist. Da es sich
bei den privaten Krankenversicherern zu einem grossen Teil um
kommerzielle Unternehmen handelt, sind die Tarife auch unterschiedlich
hoch, so dass alle, die sich für eine private Krankenversicherung
entscheiden wollen, zunächst die Kosten und Leistungen vergleichen
sollten.
Seit dem 1. Januar 2011 ist der Wechsel in die private Krankenversicherung einfacher geworden. Die Wartefrist wurde von drei auf ein Jahr gekürzt, d. h. das
Bruttoeinkommen muss nur ein Jahr lang über die
Versicherungspflichtgrenze liegen.
Seit dem 01.01.2009 gibt es den Basistarif in der privaten
Krankenversicherung. Die Leistungen des Basistarifs orientieren sich
größtenteils am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung,
sind verbindlich festgelegt und daher bei allen Anbietern von privaten
Krankenversicherungen gleich. Außerdem sind einige Tarifmerkmale des
Basistarifs bereits vom Gesetzgeber vorgegeben. Alle privaten
Versicherungen sind gezwungen neue Patienten aufzunehmen, unabhängig von
Vorerkrankungen oder wirtschaftlichen Risiken. Zuschläge oder
Leistungsausschlüsse dürfen seitens der privaten Krankenversicherung
nicht erhoben werden.
Die Kosten einer privaten Krankenversicherung sind von vielen Faktoren
abhängig. Je nach Wahl des individuellen Leistungspakets fallen die
Kosten entsprechend aus. Die Beitragshöhe für ihre private
Krankenversicherung richtet sich vor allem nach dem Geschlecht, Alter
und möglichen Vorerkrankungen. Wenn Sie zudem bereit sind einen Anteil
ihrer Versicherung selbst zu leisten, können Sie sehr viel sparen.
Die private Krankenversicherung für Kinder ist ein schwieriges Thema für viele Eltern. Sobald ein Elternteil Mitglied in der privaten Krankenversichung ist und
das andere Elternteil in der gesetzlichen krankenversichrungen, können
die Kinder ohne Komplikationen in der beitragsfreien
Familienversicherung gesetzlich versichert werden. Jedoch ist dies nur
möglich wenn das Einkommen des privatversicherten Elternteils unterhalb
der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Wer sich selbstständig macht, oder den Beruf an den Nagel hängen und nur
noch als Freiberufler arbeiten will, der darf auf die
Krankenversicherung nicht verzichten.
Eine private Krankenversicherung berechnet den Beitag für Ihre
Mitglieder nach ganz anderen Kriterien wie die gesetzliche
Krankenversicherung. Bei der gesetzlichen ist der Beitrag ausschließlich
abhängig von der Höhe des Einkommens. Private Krankenversicherungen
legen andere Kriterien zugrunde, wie das Eintrittsalter, das Geschlecht
und den Gesundheitszustand der zu versichernden Person.
Als Arbeitnehmer ist man im Normalfall bei der gesetzlichen Krankenkasse
versichert. Diese übernimmt einen Großteil der Kosten, welche bei
Behandlungen und Unfällen anfallen können. Ab einem gewissen Einkommen
bzw. in der
Wer seine private Krankenversicherung kündigen möchte, sollte sich die
Vertragsklauseln sorgfältig durchlesen. Hier steht, welche Fristen zur
Kündigung einzuhalten sind. Manche Versicherer binden Ihre Kunden
vertraglich bis zu drei Jahre an ihren Vertrag. Eine ordentliche
Kündigung muss in der Regel spätestens drei Monate vor Ablauf des
Versicherungsjahres erfolgen, in der die Mindestvertragslaufzeit endet.
Verpasst der Versicherungsnehmer die Kündigungsfrist, ist er für ein
weiteres Jahr an den Vertrag gebunden. Eine Kündigung muss immer
schriftlich erfolgen, dies schreibt das Gesetz vor.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet für Arbeitnehmer und Angestellte
einen Zuschuss zur Krankenversicherung zu zahlen. Es ist irrelevant, ob
eine gesetzliche oder private Krankenversicherung vorliegt.
Sind Sie selbständig oder als Freiberufler tätig und entschließen Sie
sich dazu einer privaten Krankenversicherung beitreten, so zahlen Sie
als Versicherungsnehmer einen festen Beitragssatz. Dieser bemisst sich
in erster Linie nach der Art und dem Umfang der von Ihnen gewählten
Leistungen und in zweiter Linie an Risikofaktoren. Ihren monatlichen
Beitragssatz zahlen Sie ganz unabhängig davon, wie viel Einkommen sie
erwirtschaften.
Jeder Arbeitende kann durch einen Unfall oder einer Krankheit in die
Situation kommen, länger als 42 Tage arbeitsunfähig zu sein, so dass
nach diesem Zeitpunkt eine deutliche Einkommensminderung vorliegt. Hat er dann noch laufende Zahlungen zu leisten, so hat das oft schlimme Folgen für die ganze Familie. Eine Krankentagegeldversicherung kann helfen.