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Durchstarten im eCommerce – Ein Leitfaden

Für viele Existenzgründer ist das Wort “eCommerce” so etwas wie ein Heilsversprechen. Es suggeriert, dass jeder mit einem eigenen Online-Shop schnell und einfach ein tragfähiges Business auf die Beine stellen kann. Die Wahrheit ist: Ja, es ist möglich, erfolgreich in den Online-Handel einzusteigen. Wichtig ist es jedoch, einige Punkte zu beachten.

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E-Business: Kundengewinnung durch E-Couponing

Unter den Instrumenten für das Marketing im Bereich E-Commerce nehmen Coupons schon seit einiger Zeit eine bedeutende Rolle ein. Kleine wie große Unternehmen, die im Handel im Internet aktiv sind, haben die Möglichkeiten erkannt, die sich durch Coupons und Gutscheine ergeben. Die größten Vorteile durch E-Couponing finden sich aber nicht einfach in den Umsätzen, sondern in der konsequenten Gewinnung von neuen Kunden für den eigenen Webshop.

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Schritt in die Selbstständigkeit – Der eigene Onlineshop

Besonders das Internet bietet in der heutigen Zeit eine Vielzahl von Möglichkeiten sich in Beruf und Karriere zu verwirklichen. Verschiedene Plattformen, Ideen und Strategien führen zu immer neuen Entwicklungen im Beruf. Dazu gehört zum Beispiel der Sektor E-Commerce. Die Eröffnung des eigenen Shops im Internet ist dank der verschiedenen Scripte und Tools und Onlineshop Systeme recht einfach geworden. Eigentlich braucht es nur die richtige Strategie.

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Datenschutzbelehrung im Online-Shop

Abmahnungsgrund bei fehlender Datenschutzbelehrung

Oberlandesgericht Hamburg: Entscheidung vom 27. Juni 2013 zum Az. 3 U 26/12

Nach dem Telemediengesetz (TMG), welches gem. § 1 Abs. 1 für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, gilt, dass gem. § 13 Abs. 1 TMG so genannte Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten haben.

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Gezielt sparen, jede Chance nutzen!

Nicht nur die Privatperson – der Verbraucher – spart gern, auch der Unternehmer und Existenzgründer kann die Vorteile rabattierter Einkäufe nutzen und sparen.

Gutscheine – Giftcards – Gutschein-Codes

Es gibt reichlich Angebote von Versandhäusern, Onlinehändlern, Dienstleistern usw., die mit Angeboten zum Vertragsabschluss locken bzw. verführen wollen. Schon längst hat sich am Markt unter den Anbietern herumgesprochen, dass bessere Geschäfte durch sogenannte „Giftcards“, „Gutscheine“ und „Gutschein Codes“ u.v.m. geschlossen werden können. Unabhängig davon, ob es sich um ein verkaufspsychologisches Konzept handelt, ist doch eindeutig zu bemerken, dass hier  für den Kunden Vorteile geschaffen werden, die einen preiswerteren Einkauf  zum angebotenen Originalpreis ermöglichen.

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Der Wahnsinn mit den Rücksendekosten im Online-Handel!

Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg mit Urteil vom 14. Dezember 2012, Az.: 17 C 4362/12 sorgt für Aufregung. Das Gericht macht die Auferlegung der Rücksendekosten auf den Verbraucher von den Einzelbestellwerten der Ware und nicht von der Gesamtbestellung (über 40,00 Euro) abhängig.

Grundsätzliches zur Widerrufs- und/oder Rückgabefrist

Die Widerrufs- oder Rückgabefrist des Verbrauchers beträgt bei Fernabsatzgeschäften zwei Wochen, gemäß Â§ 355 I 2 BGB. Der Widerruf selbst muss keine Begründung enthalten. Der Widerruf selbst erfolgt durch eine Widerrufserklärung in Textform oder durch eine Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen ab Fristbeginn. Zu Fristwahrung selbst genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware, so dass es nicht darauf ankommt, wann der Unternehmer die Ware zurück erhält.

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Wie mache ich mich Selbstständig im Netz?

Ein Weg in die Selbstständigkeit – E-Commerze / E-Business!

Selbständigkeit im Netz – eine Idee, die immer mehr junge Menschen beschäftigt. Die Bedeutung des Internets in der Gesellschaft hat in den letzten Jahren rasant zugenommen.

Verhältnis zwischen Aufwand und Ergebnis überschaubar

Das Internet bietet den Existenzgründern die grundlegende Möglichkeit, mit relativ wenig bzw. überschaubarem  Aufwand attraktive Dienstleistungen einem potentiellen Kundenkreis von Millionen Internetnutzern anzubieten. Erste Voraussetzung für eine Selbständigkeit ist eine zündende Idee. Die Gründung eines eigenen Unternehmens erfordert ein ausgefeiltes Konzept für die Selbständigkeit. Außerdem sollte sich jeder Gründer unternehmerische Kenntnisse aber auch die Sonderheiten des Internets und seiner Nutzung bzw. der rechtlichen und handelsüblichen Grundlagen aneignen. Exemplarisch seien hier die Präsentationspflichten und Belehrungen des Internethändlers benannt.

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Internethändler muss Telefonnummer angeben

Pflichtangabe im Impressum

Nach einem Urteil des Landgerichts Bamberg, liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, wenn ein Internet-/Onlinehändler keine Telefonnummer im Impressum zur Kontaktaufnahme ausweist.

Urteil des LG Bamberg vom 23.11.2012 zum Az.: 1 HK O 29/12

Das LG Bamberg hat die Entscheidung an den im Telemediengesetz notwendigen “Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit [Diensteanbieter] ermöglichen, …“ gefällt. Hintergrund ist, dass eine Kommunikationsmöglichkeit angegeben werden müsse, welche es dem Verbraucher ermögliche, Anfragen innerhalb von 60 Minuten zu beantworten.

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Twitter als Marketing-Werkzeug für Unternehmen

Das Internet 2.0 lässt die Welt immer kleiner werden. Mit sozialen Netzwerken wie FaceBook oder MySpace kann sich jeder darstellen. Business-Netzwerke wie Xing stellen das professionelle Gegenstück dazu dar. Aber Twitter schlägt sie alle um Längen. Weiterlesen

Tipps für gewerbliche Ebay Verkäufer

Viele Existenzgründer verkaufen auch privat Sachen bei Ebay. Veräußern sie dann aber ihre Produkte regelmäßig über die Auktionplattform kann es sich durchaus schnell um eine berufsmäßige Tätigkeit handeln. Gerade wenn hinter dem Verkauf eine Gewinnabsicht steht wird nicht mehr von einem privaten Verkauf gesprochen. Dann müssen die Verkäufe gegenüber der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer geltend gemacht werden. Und das Finanzamt schläft nicht. Es beobachtet gezielt Auktionen um dann gezielt gegen diese sogenannten Händler vorgehen zu können. Und wie wir ja alle wissen handelt es sich bei Steuerverstößen nicht um Kavaliersdelikte. Also Obacht! Der Shopbetreiber Blog hat zwei lesenwerte Artikel veröffentlicht die sich gezielt mit dieser Thematik auseinandersetzen.

Steuertipps für Ebay Verkäufer Teil1
Steuertipps für Ebay Verkäufer Teil2

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