Der Kreditmediator kommt ab März

Kleine und mittelständige Unternehmen haben es zur Zeit nicht leicht an Kredite zu kommen. Immer wieder ist die Rede von der gefürchteten Kreditklemme. Um dem entgegenzuwirken beschloss die Bundesregierung den Einsatz eines Kreditmediators. Dieser soll kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU), die über ausreichend Bonität verfügen, helfen einen Kredit zu bekommen. Der Posten soll laut rostock-startups.de ab März besetzt werden. Dann soll es auch möglich sein Anträge einzureichen. Sobald es weitere Infos zum Kreditmediator gibt will rostock-startups.de darüber berichten.

KfW erweitert Beratung zur Krisenbewältigung für Unternehmen

Die KfW Bankengruppe hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) das Beratungsangebot für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erweitert. Ab dem 1. Mai können KMU, die in Schwierigkeiten geraten sind, Zuschüsse für die neue „Turn Around Beratung“ beanspruchen, um damit ihre Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit wieder herzustellen.

Diese Beratungen werden vom Geschäftsbereich KfW Mittelstandsbank in Kooperation mit den regionalen Partnern (IHKs, HWKs etc.) für Unternehmen mit positiver Zukunftsprognose durchgeführt. Insgesamt stehen bis 2013 bis zu 30 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Für den Einsatz eines geeigneten Unternehmensberaters können Unternehmen im Rahmen einer schnellen und bedarfsorientierten Beratung einen Zuschuss von bis zu 6000 Euro bekommen.

Zudem wird mit ein Sonderfonds „Runder Tisch“ vom BMWi und der KfW aus Haushaltsmitteln der Jahre 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt. KMU mit wirtschaftlichen Problemen können mit Hilfe des „Runden Tisches“ eine Schwachstellenanalyse durchführen lassen, welche Auskunft gibt über die Chancen für einen „Turn Around“ sowie die Grundlage für die Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit.

„Im Zuge der aktuellen Lage der Weltwirtschaft rechnen wir mit einer erhöhten Nachfrage nach Beratung bei KMU, die aufgrund der Finanzkrise in finanzielle Engpässe geraten sind. In Ergänzung zu unseren Förderkrediten erweitern wir deshalb unsere Produktpalette der Beratungsleistungen für eine schnelle und bedarfsorientierte Beratung. Dies ist umso wichtiger, als kleine und mittlere Unternehmen in erheblichem Umfang zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands beitragen“, erklärte Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe.

Der anteilige Zuschuss zu den Beratungskosten beträgt im Rahmen der „Turn Around Beratung“ in den neuen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg 75 Prozent, in den alten Bundesländern und Berlin 50 Prozent von maximal 800 Euro förderungsfähigem Tageshonorar eines Beraters. Das entspricht einem Acht-Stunden-Tag.

Anträge sind vor Abschluss eines Beratervertrages und vor Beginn der Beratung über die Regionalpartner (IHK, HWK u.a.) zu stellen. Eine Übersicht aller Regionalpartner sowie weitere Informationen zum Beratungsprogramm finden Sie unter:
http://www.rp-suche.de/rpsuche/TAB oder erhalten Sie telefonisch unter der Servicenummer 01801/241124 der KfW.

Der „Runde Tisch“ bietet seit 1995 problemorientierte Beratung für Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krisensituation ergänzend zur Finanzierungsförderung an. Mit Hilfe des Beratungsinstruments KfW ist es möglich, eine konzentrierte Bewältigung der Unternehmenskrise zu erreichen, denn so können alle involvierten Partner vom Unternehmer über die Kammer und den Unternehmensberater sowie unter Umständen auch die Hausbank oder andere wichtige Gläubiger gemeinsam nach einer Lösung suchen.

2008 konnten so rund 3000 Unternehmen in einer Krisensituation im Rahmen des Runden Tisches begleitet werden. Etwa 60 Prozent der beratenen Unternehmen konnten ihre Krisen auf diese Weise erfolgreich meistern. Der erste Kontaktpartner für interessierte Unternehmen ist die Industrie- und Handelskammer.

Unternehmenssteuerreform

Die Unternehmenssteuerreform ist nun in Sack und Tüten. Die Unternehmenssteuerreform wird die Konzerne künftig um Millionen entlasten. Wie wirkt sich aber die Unternehmenssteuerreform auf KMU aus? Erstmal ist es so, dass kleine und mittelständige Unternehmen, sie zahlen ja statt Körperschaftssteuer Einkommenssteuer, nichts von der Senkung der Körperschaftssteuersätze haben. Doch auch die KMU werden entlastet. So werden künftig Investition steuerlich begünstigt. Für reinvestierte Gewinne werden nur noch ca. 29 Prozent Steuern fällig. Bisher mussten 48 Prozent Steuern gezahlt werden. Des Weiteren wird es durch die Unternehmenssteuerreform möglich sein, die an die Gemeinde gezahlte Gewerbesteuer komplett mit der Einkommenssteuer zu verrechnen. Soweit die Entlastungen für die Unternehmen. Mehrbelastungen kommen durch die Unternehmenssteuerreform auch auf die Unternehmen zu. So wird die degressive Abschreibung abgeschafft.


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