Existenzgründer aufgepasst: Drastische Kürzungen des Gründungszuschusses erfolgt wohl noch dieses Jahr

Wer mit dem Gedanken spielt, sich selbstständig zu machen und dabei auf die Hilfe des Staates in Form des bisher gültigen Gründungszuschusses angewiesen ist, sollte sich beeilen. Auf Drängen der schwarz-gelben Koalitionsregierung beschloss der Bundestag am 23. September 2011 eine radikale Kürzung der Gründungsförderung, welche schon ab dem 01. November 2011 in Kraft treten soll.

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Existenzgründung: Immer weniger Arbeitslose machen sich selbständig

Weit weniger als in den Vorjahren haben im letzten Jahr Arbeitslose den Schritt in die Selbständigkeit gewagt. 2007 wurden 215.321 Existenzgründer durch die Arbeitsagenturen gefördert. Das sind rund ein Fünftel weniger als noch 2006. Und 2005 lag die Zahl der Existenzgründungen durch Arbeitslose noch um 100.000 höher. Worin liegen nun die Gründe für die sinkende Anzahl an Existenzgründungen? Die Arbeitsagentur führt als Grund die floriende Konjunktur an. Eine Sprecherin der Behörde sieht es so:

Wenn jemand die Chance auf einen Arbeitsplatz hat, ist die Selbstständigkeit nicht mehr so gefragt.

Ein weitere Grund dürfte in der Abschaffung der Ich-AG liegen. Das neue Förderinstrument, der Gründungszuschuss weist gegenüber der Ich-AG eine Verschärfung der Förderungsbedingungen auf und die Förderdauer wurde von 3 Jahren auf 15 Monate reduziert. In den Genuss des Gründungszuschusses kommen auch nur Arbeitslose nicht aber Empfänger von Hartz-IV. Empfänger von Hartz-IV können sich nur mithilfe des Einstiegsgeldes selbständig machen. Ende 2007 wurden 80.000 Ich-Ags und 116 000 Förderungen durch Gründungszuschuss gezählt. Bei den Langzeitarbeitslosen sieht es noch düsterer aus. Dort wurden nur 18.469 Arbeitslose mit einem Zuschuss zur Existenzgründung gefördert.

Insgesamt musss man sich fragen warum in Deutschland die Zahl der Existenzgründungen in wirtschaftlich schlechten Zeiten höher liegt als in Zeiten einer guten Konjunktur.

[via: welt.de]

Krankenkassenbeiträge für Existenzgründer

Wer den Gründungszuschuss beantragt muss neben der Gewerbeanmeldung, der Tätigkeitsbeschreibung, dem Antrag selber auch einen Businessplan vorlegen. Um nicht gleich im ersten Jahr sehr hohe Krankenkassenbeiträge zahlen zu müssen, sollte hier unbedingt darauf geachtet werden die voraussichtlichen Gewinne nicht allzu hoch anzusetzen. Denn, die erwarteten Gewinne werden als Grundlage für die Berechnung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge herangezogen. Lieber erstmal die zu kalkulierenden Gewinne etwas niedriger ansetzen und dadurch Krankenkassenbeiträge sparen.

Wenn jetzt doch schon im ersten Jahr hohe Gewinne zu erwarten sind, sollte überlegt werden in die PKV (Private Krankenversicherung) zu wechseln.


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