Freie Berufe

Informationen für die Selbständigkeit als Freiberufler

Wann ist man als Freiberufler selbständig oder nicht?

Diese Frage stellt sich bei den freien Berufen für viele immer wieder. Man kann als Freiberufler selbständig sein oder angestellt. Doch wann ist man als Freiberufler wirklich selbständig. Man kann durchaus als Freiberufler keine Anstellung haben und trotzdem nicht selbständig sein (Scheinselbständigkeit). Des Weitern kann man als Freiberufler der selbständig ist ein Gewerbetreibender sein. Dadurch ist man aber nicht mehr Angehöriger der freien Berufe.  An dieser Stelle hilft nur die Definition der freien Berufe weiter.

Definition der freien Berufe

Zum einen gibt es eine Definition der freien Berufe nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) und eine Deifnition des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB)

Gesetzlich verbindlich ist die Definition nach dem Partnerschaftsgesellschaftgesetz. Dort heisst es: "Die freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt".

Nach dem Bundesverband der Freien Berufe wird der freie Beruf so definiert: "Angehörige Freier Berufe erbringen aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-idelle Leistungen im Interesse iher Auftraggeber und der Allgemeinheit."

Zusammengefasst kann man sagen freie Berufe sind dadurch gekennzeichnet, daß der Freiberufler über eine besondere berufliche Qualifikation verfügt und eigenverantwortlich handelt.

Ob Sie sich nun als Freiberufler, selbständig oder angestellt betrachten hängt oftmals vom Einzelfall ab.

Das Einkommensteuergesetz (EStG) hat in einer Unterscheidung in Tätigkeitsgruppen festgelegt, wer zu den freien Berufen zählt.

1. Katalogberufe
2. Katalogberufe (ähnlich)
3. Tätigkeitsberufe

Katalogberufe 

Zu den Katalogberufen zählen in erster Linie diejenigen die im Einkommenssteuergesetz im § 18 aufgeführt sind. Zum Beispiel gehören dieser Gruppe die Heilberufe, die rechts- und steuerberatenden Berufe, die naturwissenschaftlichen, technischen Berufe und die informationsvermittelnden Berufe an. Des Weiteren zählen nach dem PartGG auch die Berufsbilder: Diplom-Psychologe, Hebamme, Heilmasseur und hauptberuflicher Sachverständiger zu den Katalogberufen.

ähnliche Berufe

Zu dieser Berufgruppe zählen Berufe die in ihrer Ausbildung und Tätigkeit den Katalogberufen ähnlich sind.

Tätigkeitsberufe

Zu den Tätigkeitsberufen gehören künstlerische, schriftstellerische und wissenschaftliche Berufe. Eine Zuordnung zu den freien Berufen erfolgt nach Einzelfallprüfung.

Sie wissen immer noch nicht ob Sie zu den freien Berufe zählen? 

Auf der Internetseite http://www.existenzgruender.de/checklisten_und_uebersichten/index.php finden Sie unter anderem auch eine Checkliste mit der Sie prüfen können ob Sie zu den freien Berufen zählen oder nicht.

In den weiteren Artikeln beschäftigen wir uns mit den rechtlichen Besonderheiten für die freien Berufe, der Krankenversicherung und Steuern für Freiberufler.