Freie Berufe - Wege in die Selbständigkeit als Freiberufler
Freie Berufe
Informationen für die Selbständigkeit als Freiberufler
Der Freiberufler
Wann ist man als Freiberufler selbständig oder nicht?
Diese Frage stellt sich bei den freien Berufen für viele immer wieder. Man kann als Freiberufler selbständig sein oder angestellt. Doch wann ist man als Freiberufler wirklich selbständig. Man kann durchaus als Freiberufler keine Anstellung haben und trotzdem nicht selbständig sein (Scheinselbständigkeit). Des Weitern kann man als Freiberufler der selbständig ist ein Gewerbetreibender sein. Dadurch ist man aber nicht mehr Angehöriger der freien Berufe. An dieser Stelle hilft nur die Definition der freien Berufe weiter.
Definition der freien Berufe
Zum einen gibt es eine
Definition der freien Berufe nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
(PartGG) und eine Deifnition des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB)
Gesetzlich
verbindlich ist die Definition nach dem
Partnerschaftsgesellschaftgesetz. Dort heisst es: "Die freien Berufe
haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher
Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche,
eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von
Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der
Allgemeinheit zum Inhalt".
Nach dem Bundesverband der Freien
Berufe wird der freie Beruf so definiert: "Angehörige Freier Berufe
erbringen aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich,
eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-idelle Leistungen im
Interesse iher Auftraggeber und der Allgemeinheit."
Zusammengefasst
kann man sagen freie Berufe sind dadurch gekennzeichnet, daß der
Freiberufler über eine besondere berufliche Qualifikation verfügt und
eigenverantwortlich handelt.
Ob Sie sich nun als Freiberufler, selbständig oder angestellt betrachten hängt oftmals vom Einzelfall ab.
Das Einkommensteuergesetz (EStG) hat in einer Unterscheidung in Tätigkeitsgruppen festgelegt, wer zu den freien Berufen zählt.
Zu
den Katalogberufen zählen in erster Linie diejenigen die im
Einkommenssteuergesetz im § 18 aufgeführt sind. Zum Beispiel gehören
dieser Gruppe die Heilberufe, die rechts- und steuerberatenden Berufe,
die naturwissenschaftlichen, technischen Berufe und die
informationsvermittelnden Berufe an. Des Weiteren zählen nach dem PartGG
auch die Berufsbilder: Diplom-Psychologe, Hebamme, Heilmasseur und
hauptberuflicher Sachverständiger zu den Katalogberufen.
ähnliche Berufe
Zu dieser Berufgruppe zählen Berufe die in ihrer Ausbildung und Tätigkeit den Katalogberufen ähnlich sind.
Tätigkeitsberufe
Zu
den Tätigkeitsberufen gehören künstlerische, schriftstellerische und
wissenschaftliche Berufe. Eine Zuordnung zu den freien Berufen erfolgt
nach Einzelfallprüfung.
Sie wissen immer noch nicht ob Sie zu den freien Berufe zählen?
In
den weiteren Artikeln beschäftigen wir uns mit den rechtlichen
Besonderheiten für die freien Berufe, der Krankenversicherung und
Steuern für Freiberufler.