

Scheinselbständigkeit |
Merkmale der Scheinselbständigkeit Folgende Merkmale gelten als Anhaltspunkte für eine Scheinselbständigkeit: Das Unternehmen besitzt kein Firmenschild oder keine eigenen Geschäftsräume. Es hat kein eigenes Briefpapier oder eigene Visitenkarten. Der Unternehmer tritt in der Arbeitskleidung des Auftraggebers auf. Als deutliche Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung oder Scheinselbständigkeit werden eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers angesehen. Zwar sind die beschriebenen Punkte aus dem Vermutungskatalog mit der Neufassung des Gesetzes entfallen, jedoch in der Beurteilung weiterhin von Bedeutung. Mit einer Feststellung der Scheinselbständigkeit ist das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt abzumelden und die gesetzliche Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer endet zeitgleich. weitere Infos zur Scheinselbständigkeit |
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