Wichitig! da es immer noch Suchanfragen wie z.B. "Ich Ag 2010" möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass die ICH AG bereits zum 30.06.2006 ausgelaufen ist. Bitte informieren Sie sich über die derzeitige Förderung in der Existenzgründung .

Um eine Ich-AG gründen zu können müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein. Entweder hat man Arbeitlosengeld I oder Arbeitslosengeld II bezogen oder eine Beschäftigung in einer ABM-Maßnahme gehabt. Doch alleine die Arbeitslosigkeit reicht nicht aus um berechtigt zu sein. Es muss belegt werden das man vor der Arbeitslosenmeldung 360 Kalendertage ...

Welche Vorraussetzungen gibt es für die Ich AG?

Um eine Ich AG gründen zu können müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein. Entweder hat man Arbeitlosengeld I oder Arbeitslosengeld II bezogen oder eine Beschäftigung in einer ABM-Maßnahme gehabt. Doch alleine die Arbeitslosigkeit reicht nicht aus um berechtigt zu sein. Es muss belegt werden das man vor der Arbeitslosenmeldung 360 Kalendertage  in einem versichrungspflichtigen Beschäftigungsverhältniss gearbeitet hat. Es sei denn das man anderweitige Versichrungspflichtzeiten belegen kann.

Bevor man die selbständige Tätigkeiten aufnehmen darf muss der Antrag auf Existenzgründerzuschuss gestellt worden sein. Desweiteren muss man eine eigene Geschäftsidee entwickeln und vorstellen. Diese wird auf ihre Tragfähigkeit geprüft.

Wenn alle Vorraussetzungen für die Ich AG erfüllt sind besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderzuschüsse für Existenzgründer.

Wenn die eigene Ich AG scheitert besteht frühstens zwei Jahre nach der letzten Förderung die Möglichkeit der erneuten Föderung durch die BA (Bundesagentur für Arbeit).