Wer in den Genuss einer Existenzföderung gelangt ist ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Die Einkommensgrenze, das ist der steuerpflichtige Gewinn, darf einen Betrag von 25000 Euro nicht überschreiten. Um von der Umsatzsteuer befreit zu werden darf der Umsatz ...

Welche Bedingungen müssen für die Ich-AG erfüllt sein?

Wer in den Genuss einer Existenzföderung gelangt ist ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Die Einkommensgrenze, das ist der steuerpflichtige Gewinn, darf einen Betrag von 25000 Euro nicht überschreiten. Um von der Umsatzsteuer befreit zu werden darf der Umsatz einen Betrag von 17500 Euro nicht überschreiten.

Die Wahl der Gesellschaftsform für die Ich-AG wird nicht vorgeschrieben. Desweiteren dürfen auch Angestellte beschäftigt werden, wenn die Gewinngrenze nicht überschritten wird.

Mit der Föderung ist man verpflichtet in die RV (Rentenversicherung) einzuzahlen. Lediglich bei der Karankenversichrung besteht die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern. Der Ich-AGler hat aber die Möglichkeit sich kostengünstig in einer gestzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern. Wenn die Möglichkeit wahr genommen wird sich in einer gestzlichen Krankenkasse zu versichern besteht auch die Pflicht zur gestzlichen Pflegeversicherung. Es besteht aber auch die Möglichkeit sich in einer privaten Krankenkasse zu versichern oder auch ganz auf den Versicherungsschutz zu verzichten (hiervon ist dringlichst abzuraten).