Fragen zur Existenzgründungsförderung

Im BMWi-Expertenforum wurden mehrer Fragen zur Existenzgründungsförderung gestellt:

Wie beantrage ich einen Zuschuss? Was brauche ich, wenn ich 50.000 Euro beantrage? Wie läuft es mit der Bank? Wie oft wird ein Antrag abgelehnt?

Einen Zuschuss für die Existenzgründung gibt es seitens der KfW nicht, aber es kann ein Darlehen zur Finanzierung von Investitionkosten gewährt werden. Hier kommt das KfW Startgeld in betracht. Wer weniger Aufwendungen finanziert haben möchte, für den eignet sich auch das KfW Mikrodarlehen. Hier können bis zu 25.000 Euro finanziert werden.

Antwort im BMWi-Expertenforum

Neues Kreditprogramm KfW-Startgeld

Die beiden Kreditprogramme „Sartgeld“ und „Mikro-Darlehen“ werden ab dem 1. Januar 2008 zum neuen Kreditprogramm „KfW-Startgeld“ zusammengefasst. Schon seit Beginn diesen Jahres hatte die KfW die Zinsen für diese beiden Kreditprogramme um rund 30 Prozent gesenkt. Mit dem Schritt der Zusammenlegung der beiden Kreditprogramme soll die Transparenz in diesem Produktsegment weiter erhöht werden. Das „KfW-Startgeld“ richtet sich an Existenzgründer von kleinen Unternehmen und Kleinunternehmer. Da es Existenzgründer mit geringen Kreditbedarf häufig schwer haben eine geeignete Finanzierung für ihre Existenzgründung zu finden wurden auch die Finanzierungsbedingungen durch das Setzen neuer Akzente verbessert. Mit dem Programm „Kleiner Mittelstand“ und der damit einhergehenden Umstrukturierung des Kleinkreditsegmentes will die KfW ihrem Ruf als Förderer von Existenzgründern und Kleinunternehmern gerecht werden.

Zu den Produktmerkmalen des neuen Kreditprogramms „KfW-Startgeld“ gehören:

Auch für das neue „KfW-StartGeld“ gilt das bewährte Hausbankprinzip, d.h. die Mittel werden nicht direkt bei der KfW- Mittelstandsbank beantragt, sondern bei der Hausbank, die den Kredit durchleitet. Die Banken und Sparkassen sehen sich allerdings in der Gründungsfinanzierung besonderen Risiken gegenübergestellt. Deshalb bietet die KfW-Mittelstandsbank den durchleitenden Instituten weiterhin eine 80%ige Haftungsfreistellung an. Hierfür strebt die KfW eine Absicherung über eine Garantie aus Mitteln aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation der EU-Kommission an. Gleichzeitig werden ab 1. Januar die Abwicklungsverfahren zwischen KfW und Hausbank weiter vereinfacht.

>>weiter Informationen zu KfW-Förderprogrammen

Flexible Kleinkredite für Existenzgründer

Geht es um Beträge bis 50.000 Euro („kleine Übernahme“), dann bietet sich das StartGeld der KfW Mittelstandsbank an. Nicht zuletzt aufgrund seiner großen Flexibilität bei Laufzeit (maximal zehn Jahre, bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre) und Rückzahlung. Letztere ist jederzeit ohne Mehrkosten möglich. Anträge nimmt die Hausbank entgegen – aufgrund einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung durch die KfW sollten fehlende Sicherheiten allein kein Grund mehr für eine Ablehnung sein. Die KfW hat zudem die Zinsen in diesem Programm zum Jahresbeginn um ein Drittel gesenkt. Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit fest vorgegeben und beträgt derzeit effektiv 6,34 Prozent p.a.

Quelle: kfw.de


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