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Existenzgründung – Unternehmensnachfolge
Geschrieben am Januar 10, 2013
abgelegt unter: Existenzgründung, Unternehmensnachfolge
Es gibt mehrere Möglichkeiten in die Unternehmensnachfolge einzutreten.
Grundsätzlich liegt es im Entscheidungsfeld des Unternehmers und/oder der Gesellschafter die Belange des Unternehmens schon bei Gründung oder noch zu Lebzeiten zu gestalten. Dringend empfohlen wird, schon zu Lebzeiten des Unternehmers Regelungen zur vorweggenommenen oder endgültigen Unternehmensnachfolge zu treffen, um nicht der Gefahr ausgesetzt zu sein, dass möglicherweise das Unternehmen ungeregelt an Wirtschaftskraft verliert und letztendlich möglicherweise dem Untergang preisgegeben ist. Denn wenn keine Regelungen getroffen werden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Gerade die gesetzliche Erbfolge mit möglichen Streitigkeiten oder Vorstellungen, wegen der sehr unterschiedlichen denkbaren Lebens-, Familien- und wirtschaftlichen Verhältnisse, kann zu ungewollten Uneinigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft führen. Möglicherweise sind die Erben mit der Führung eines Unternehmens auch überfordert, wenn nicht eine Einarbeitung erfolgte.
Nachfolge oft verdrängt und doch größte Herausforderung
Die Nachfolge stellt für den Unternehmer eine oft verdrängte und dennoch eine der größten Herausforderungen dar. Maßgeblich für eine geplante Übergabe des Unternehmens an einen Nachfolger ist zunächst der Plan des Unternehmers, wann dieser sich zur Ruhe setzen möchte. Es empfiehlt sich für die Übergabe bzw. die Vorbereitung der Übergabe auf den Nachfolger einen großzügigen Zeitraum von 5 bis durchaus 10 Jahren anzusetzen. Neben den organisatorischen und vertraglichen Hürden, möchte der Unternehmer in der Regel die erfolgreiche Weiterführung seines Lebenswerkes erreichen, so dass auch schon viel Zeit für Akquisition, Verhandlungen und die Einarbeitung sowie die Begleitung des Nachfolgers benötigt wird.  Wenn es innerhalb der Familie und/oder innerhalb des Unternehmens keinen geeigneten Nachfolger gibt, ist es notwendig, mit der Suche nach einem geeigneten Käufer für die Firma oder Firmenanteile zu beginnen, um anschließend die Festlegung der Übergabemodalitäten abzustimmen. Dabei muss der Übergeber aufpassen, dass er sein Unternehmen, wie häufig zu beobachten, wertmäßig zu hoch einstuft – also überhöhte Kaufpreisforderungen stellt -, was zum Scheitern der Verhandlungen führt. Hier hilft eine unabhängige Unternehmensbewertung, welche mit fairen und realistischen Werten den Weg in Verhandlungen ebnet. In der Regel wird der Übernehmer seine Anteile finanzieren müssen.
Ob nun Übergabe durch freihändige Abtretung (Verkauf) der Gesellschaftsanteile oder durch die Möglichkeit der vorweggenommen Erbfolge bzw. der im Gesellschaftsvertrag verankerten Nachfolgeregelungen, eins wird Übernehmer aber auch Übergeber schätzen und bedingen, nämlich die Übernahme in einem geordneten und kontrollierten Verfahren, wo sich die zur Nachfolge des Unternehmens vorgesehenen Personen unter Anleitung und Hilfestellung des nach und nach weichenden Unternehmers (Übergebers) in die eigene Rolle der Unternehmenstragung und -führung finden und sich bewähren können.
Es sollte im Rahmen der Übernahme die organisatorische Möglichkeit geschaffen werden, dass sich der zurückziehende Unternehmer schrittweise aus dem Tagesgeschäft zugunsten des Nachfolgers zurückzuziehen kann, um einen fließenden Übergang in die nächste Unternehmergeneration zu schaffen.
So in der eigenen Familie oder dem Unternehmen kein geeigneter Nachfolger finden lässt, ist es empfehlenswert zunächst als Anonymus die einschlägigen Portale / Börsen von Industrie- und Handelskammern, der Landesbehörden, Banken und Sparkassen, öffentlichen Anzeigen aber auch professionellen, gewerblichen Anbietern zu sichten. Bei der Kontaktaufnahme ist darauf zu achten, dass Geheimhaltungs-/Verschwiegenheitserklärungen vereinbart werden, da nicht klar ist, ob der jeweilige Partner auch wirklich Nachfolger wird. Nach den ersten Sondierungsgesprächen stellt sich heraus, ob die Parteien die Übernahmeverhandlungen weiterführen wollen. Die weitere Verhandlung sollte in einem Letter of Intent – Absichtserklärung – festgehalten werden, wo auch die Regelungen für die Erstellung einer detaillierten Unternehmensanalyse, der Darstellung aller kaufrelevanten Faktoren – sog. Due Diligence -, niedergelegt werden.
Übernahme-/Übergabephasen
Im Prinzip läuft im Groben aufgeteilt der Kauf eines Unternehmens in mehreren Phasen ab, wie folgt:
- Vorstellungs- und Planungsphase / Ausrichtungsstrategie
- Kontaktierung / Sondierungsphase (Geheimhaltungsvereinbarung)
- Weiterführung der Übernahmeverhandlung (Letter of Intent)
- Unternehmensanalyse- und Verhandlungsphase
- Übernahme-/Abschlussphase
- Post-Audit-Phase
Der Verlauf eines Unternehmenskaufes wird von den handelnden Akteuren und den Eigenarten des zu übernehmenden Unternehmens maßgeblich bestimmt. Eine Nachfolgelösung kann nur dann erfolgreich projektiert werden, wenn der Unternehmer als Übergeber seine Nachfolge emotional nüchtern bewertet und sich rechtzeitig kritisch mit Lösungsoptionen auseinandersetzt. Dabei empfiehlt es sich, die Erfahrungswerte von Übergebern zu suchen, welche bereits eine erfolgreiche Nachfolge realisiert haben.
Uwe Merten
Tags: Letter of Intend, Unternehmensnachfolge
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[…] Sachen Personalentwicklung, Werbung/Marketing, Vertrieb, Recht, Steuern oder Neugründung oder Unternehmensübergabe zur Verfügung. Weiterhin besteht die Möglichkeit sich auch als Jungunternehmer zu […]