Existenzgründung – Unternehmensnachfolge

Es gibt mehrere Möglichkeiten in die Unternehmensnachfolge einzutreten.

Grundsätzlich liegt es im Entscheidungsfeld des Unternehmers und/oder der Gesellschafter die Belange des Unternehmens schon bei Gründung oder noch zu Lebzeiten zu gestalten. Dringend empfohlen wird, schon zu Lebzeiten des Unternehmers Regelungen zur vorweggenommenen oder endgültigen Unternehmensnachfolge zu treffen, um nicht der Gefahr ausgesetzt zu sein, dass möglicherweise das Unternehmen ungeregelt an Wirtschaftskraft verliert und letztendlich möglicherweise dem Untergang preisgegeben ist. Denn wenn keine Regelungen getroffen werden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Gerade die gesetzliche Erbfolge mit möglichen Streitigkeiten oder Vorstellungen, wegen der sehr unterschiedlichen denkbaren Lebens-, Familien- und wirtschaftlichen Verhältnisse, kann zu ungewollten Uneinigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft führen. Möglicherweise sind die Erben mit der Führung eines Unternehmens auch überfordert, wenn nicht eine Einarbeitung erfolgte. Weiterlesen


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