Kulinarische Stadtführung

Kulinarisch-kulturelles Franchising

Jeder hat die Form des Franchise-Systems schon einmal gehört und bewusst wahrgenommen. Bekannteste Franchise-Unternehmen sind aus der Gastronomie bekannte Fast-Food-Restaurants aber auch Optiker- und Baumarktketten gehören hierzu, wie auch der Vertrieb von namenhaften Fahrzeugherstellern und Fahrzeugvermietern.

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Der Start in das Berufsleben

Existenzgründung und Selbstständigkeit bedürfen so einiges an Erfahrung. Theoretisches Wissen und nach Möglichkeit auch über einige Jahre hinweg gesammeltes praktisches Wissen werden benötigt, um ein eigenes Unternehmen aufbauen zu können. In den Beruf starten die meisten also erst einmal mit einer gewöhnlichen Festanstellung, um Fuß zu fassen und das Arbeitsleben kennen zu lernen.

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Kreditkarten für Firmen, was ist zu beachten?

Warum eine Business-Kreditkarte?

Die Trennung von geschäftlichen und privaten Ausgaben bildet in der Regel die Grundlage für den Einsatz der Firmenkreditkarten. Zudem verschaffen diese Karten dem Unternehmer und/oder seinen Mitarbeitern ausreichend Liquidität, wenn sie für das Unternehmen unterwegs sind, unabhängig davon, ob national oder international. Darüber hinaus erspart sich das Unternehmen die Ausreichung von Bargeld-Vorschüssen oder Vorabüberweisungen auf das Konto des Mitarbeiters zur Bestreitung der Geschäftsreise und/oder Außentermins. Eine Kreditkarte gilt zudem weiterhin als Business- bzw. Statussymbol, wodurch im Kundenkontakt unter Umständen mehr Eindruck gemacht wird, als bei der Bezahlung mit einer gängigen Bankkarte.

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Bessere Möglichkeiten der Forderungsbeitreibung nach Titulierung

Reform und Neuerung der Zwangsvollstreckung

Zum 1. Januar 2013 sind Neuerungen eingetreten, welche das Verfahren der Zwangsvollstreckung effektiver gestaltet, die Justiz entlastet und dem Gerichtsvollzieher mehr Möglichkeiten an die Hand geben, sich vor der Vollstreckung ein umfangreiches Bild über den Schuldner zu verschaffen.

Forderungsbeitreibung titulierter Ansprüche des Unternehmers

Letzteres ist sinnvoll und zweckmäßig, um eine bessere Umsetzung bestehender Titel (Urteile, Vollstreckungsbescheide, gerichtliche Vergleiche u.a.), sprich Beitreibung offener Forderungen, zu gewährleisten. Viele kennen das Problem, des erfolgreich vor dem Gericht erstrittenen Titels, welcher dann irgendwie nicht umgesetzt werden kann. Grund hierfür bildete oftmals die Tatsache, dass es schwierig war, sich schon zu Beginn des Verfahrens einen Überblick über die Vermögenssituation des Schuldners zu verschaffen, da ein Vollstreckungsablauf einzuhalten war. Die Änderungen haben hier Erleichterungen geschaffen, wie z.B.:

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Unseriöse Geschäftspraktiken, nein Danke!

Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Wer hat nicht zumindest schon mindestens einmal davon gehört, dass Urheberrechtsverletzungen gern zum Gegenstand von massenhaften Abmahnwellen mit gewinnbringendem Hintergrund benutzt werden, um vor dem Deckmantel der Wahrung schutzwürdiger Urheberrechte, ein Geschäft hiermit zu betreiben. Gerade Existenzgründer und Jungunternehmer tappen aus Unerfahrenheit in abmahnfähige Sachverhalte, Tatsachen und Umstände, was mit dem notwendigen (Gründer-)Wissen und Erfahrungsaustausch vermieden werden kann. Manchmal ist der Stein des Anstoßes die fehlende Telefonnummer im Impressum eines Internethändlers.

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