Existenzgründung mit UG (haftungsbeschränkt)

Geschrieben am April 18, 2013 
abgelegt unter: Existenzgründung, Rechtsformen

Chance für Existenzgründung UG (haftungsbeschränkt)

Für Existenzgründer kleiner Unternehmen, die mit geringem Kapital auskommen aber trotzdem eine Haftungsbeschränkung nicht missen möchten, eignet sich die UG (haftungsbeschränkt), wobei es sich nicht um eine eigenständige Rechtsform handelt sondern, die Mini-GmbH stellt eine Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dar.

Startkapital 1,00 Euro für „Mini-GmbH“

Voraussetzung für die Gründung ist mindestens ein Gesellschafter und das Stammkapital beträgt mindestens einen Euro. Zu beachten ist, dass das Mindeststammkapital in bar und voller Höhe sowie vor der Anmeldung zum Handelsregister aufgebracht und nachgewiesen werden. Sacheinlagen, wie bei einer GmbH, sind ausgeschlossen.

Vereinfachte formale Gründung durch Musterprotokoll

Die UG unterliegt, wie auch die GmbH, bei Gründung einer Beurkundungspflicht. Bei Gründung der UG kann die Gründung mittels eines dem GmbHG Anhängenden Musterprotokolls schnell und preiswert durchgeführt werden. Mit dem Musterprotokoll, welches mit Absicht einfach und übersichtlich gehalten ist, wird der Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste und die Bestellung des Geschäftsführers kombiniert und festgehalten.

Keine volle Ausschüttung bei UG möglich – Rücklagenbildung vorgeschrieben

Die mit dem Geschäftsbetrieb der UG (haftungsbeschränkt) erwirtschafteten Gewinne dürfen nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden. Gemäß der gesetzlichen Regelung müssen 25 % des Gewinns so lange in eine gesetzliche Rücklage fließen, bis das Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufgebracht ist. Dabei steht der Gründer aber nicht unter Zeitdruck, da es keinen zeitlichen Erbringungsrahmen gibt. Das heißt, wenn mit der Gesellschaft keine Gewinne erzielt werden, muss die Gesellschaft auch nichts in die gesetzliche Rücklage einstellen. Wenn die Gesellschaft das Stammkapital auf mindestens 25.000,00EUR aufgestockt hat, fallen die gesetzlichen Rücklageverpflichtungen weg. Nun besteht auch die Möglichkeit, die UG in eine GmbH aufschwingen zu lassen, sog. Umfirmierung.

Wirkung der Haftungsbeschränkung

Es gilt das GmbHG. Die UG (haftungsbeschränkt) haftet grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen. Dies macht die UG für Existenzgründer interessant. Zu beachten gilt allerdings, dass oftmals wegen der schmalen Kapitalausstattung Darlehen und/oder Warenkredite nur unter persönlicher Haftung der Gesellschafter von den Geschäftspartnern ausgereicht werden. Hier haften die Gesellschafter natürlich aus eigenem Geschäft für die aufgenommenen Verbindlichkeiten. Zu beachten sind gesondert Schadensersatzauslösende Umstände, welche aus Nichtbeachtung der Insolvenzantragspflicht, Durchgriffshaftung (z.B. bei enteignungsgeleichen Eingriffen der Gesellschafter bzw. verdeckter Gewinnausschüttung usw.) resultieren können. Auch die Beachtung der steuerlichen Verpflichtungen können private Haftungen beim Geschäftsführer auslösen, der ja meist auch Gesellschafter ist.

Steuerverpflichtung

Als Variante einer Kapitalgesellschaft muss die UG Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag entrichten. Wenn es gegenüber den Gesellschaftern zu Gewinnausschüttungen kommt, wird die Kapitalertragsteuer fällig.

Darüber hinaus gibt es im GmbHG, HGB und weiteren Vorschriften spezielle Regeln zu beachten und sei es nur die Buchführungspflicht, so dass auch hier vor dem Hintergrund der vereinfachten Gründung, trotzdem eine sorgfältige Geschäftsführung zu besorgen ist.

Uwe Merten

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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Kommentare

One Response to “Existenzgründung mit UG (haftungsbeschränkt)”

  1. blue buffalo coupons on April 25th, 2013 18:05

    Good article. I will be experiencing a few of these issues as well.
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