Die Gewerbesteuer betrifft zunächst erstmal alle Gewerbetreibenden. Dazu zählen: Handel, Handwerk, Dienstleistungen und die Industrie. Doch es gibt Ausnahmen. Dazu zählen die freien Berufe und die Landwirtschaft.

Die Gewerbesteuer betrifft zunächst erstmal alle Gewerbetreibenden. Dazu zählen: Handel, Handwerk, Dienstleistungen und die Industrie. Doch es gibt Ausnahmen. Dazu zählen die freien Berufe und die Landwirtschaft.

Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben. Die Gewerbesteuer fällt auf die erwirtschafteten Gewinne des Unternehemens an. Jede Kommune kann die Höhe der Gerwebesteuer selbst bestimmen. Durch eine komplizierte Steuerrechnung errechnet sich ein Wert der dann mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert wird. Dieser Hebesatz variiert zwischen 200 - 500 Prozent.

Achtung: Deshalb ist es wichtig bei der Standortwahl auf den Hebesatz zu achten.

Die Gewerbesteuer kann bei Personengesellschaften in pauschalierter Form auf die Einkommenssteuer angerechnet werden. Dadurch ist eine Entlastung des Unternehmers von der Gewerbesteuer möglich.