Steuerliche Änderungen 2014

Geschrieben am Februar 5, 2014 
abgelegt unter: Aktuell, Steuern

Neuregelungen mit Beginn des Jahres 2014 in Kraft getreten.

Nach §3 AO (Abgabenordnung) sind Steuern:

„Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“

Änderungen im Einkommensteuerrecht

Anhebung des Einkommenssteuerfreibetrages

Neu ist, dass der Grundfreibetrag beim Einkommensteuertarif angehoben wurde, mit der Folge, dass von dem zu versteuernden Einkommen ab 2014 ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.354 EUR bei Einzelveranlagung und 16.708 EUR bei Zusammenveranlagung steuerfrei bleibt.

Weitere einkommensteuerrechtliche Änderungen

Es gilt nunmehr die Anhebung des Höchstbetrags von Unterhaltsleistungen für die Veranlagungszeiträume 2013 auf 8.130 Euro und für 2014 auf 8.354 Euro. Ferner gelten nunmehr Vereinfachungen bei der Berücksichtigung von Vorsteuerberichtigungsbeträgen;

Regelungen zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlichen Übertragung von Verpflichtungen, durch die verhindert wird, dass gesetzliche Passivierungsbeschränkungen bei Verpflichtungsübernahmen ins Leere laufen; diese werden ergänzt durch eine Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen im Falle einer Konzernzugehörigkeit (Ausschluss des Gestaltungsmissbrauchs). Weiter gelten Änderungen im Bereich des Erwerbs von Wirtschaftsgütern im Umlaufvermögen zur Bekämpfung von Steuergestaltungsmodellen.

Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts

Das Unternehmenssteuerrecht wurde weiter vereinfacht und rechtssicherer gestaltet. Insbesondere werden ab 2014 steuerliche Organschaften, also gemeinsam besteuerte Unternehmen einer Unternehmensgruppe mit Erleichterungen bedacht. Ferner wurden die steuerrechtlichen Regelungen insbesondere des Investmentsteuerrechts und außersteuerrechtliche Normen an das Kapitalanlagegesetzbuch angepasst, so dass sich für Unternhemer empfiehlt, sich mit dem begleitendenen Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die Änderungen vorteilsgewinnend zu berücksichtigen.

Reduzierung der steuerfreien Basismenge auf 95 g/km für PKW

Ab dem 01.01.2014 gilt für Personenkraftwagen mit erstmaliger Zulassung zum Verkehr eine im KraftStG geregelte Absenkung des steuerfreien Teils des CO2-Wertes, mit der Folge, dass dann die steuerfreie Basismenge von derzeit 110 g/km reduziert auf 95 g/km wird.

Weitere Änderungen sind gegenständlich, welche unternehmensbezogen beim Steuerberater bzw. Steuerkundigen hinterfragt werden sollte, um entsprechend reagieren zu können.

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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Kommentare

One Response to “Steuerliche Änderungen 2014”

  1. Anna on August 3rd, 2014 18:21

    Steuerfrei ist so ein toller Begriff… Vielen Dank für die Zusammenfassung

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