Steuerliche Änderungen 2014

Neuregelungen mit Beginn des Jahres 2014 in Kraft getreten.

Nach §3 AO (Abgabenordnung) sind Steuern:

„Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“

Änderungen im Einkommensteuerrecht

Anhebung des Einkommenssteuerfreibetrages

Neu ist, dass der Grundfreibetrag beim Einkommensteuertarif angehoben wurde, mit der Folge, dass von dem zu versteuernden Einkommen ab 2014 ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.354 EUR bei Einzelveranlagung und 16.708 EUR bei Zusammenveranlagung steuerfrei bleibt.

Weitere einkommensteuerrechtliche Änderungen

Es gilt nunmehr die Anhebung des Höchstbetrags von Unterhaltsleistungen für die Veranlagungszeiträume 2013 auf 8.130 Euro und für 2014 auf 8.354 Euro. Ferner gelten nunmehr Vereinfachungen bei der Berücksichtigung von Vorsteuerberichtigungsbeträgen;

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