Existenzgründung als Chance aus der Arbeitslosigkeit

Geschrieben am Oktober 29, 2012 
abgelegt unter: Existenzgründung, Förderung

Teil I: Gründerzuschuss

Es gibt viele verschiedene Motivationen, aus denen eine Existenzgründung resultiert. Oftmals führt die vermeintliche Aussichtslosigkeit am Arbeitsmarkt dazu, dass Unternehmen aus der unglücklichen Arbeitsmarktprognose für den Unternehmensgründer entstehen. Diese Bemühungen werden sowohl von der Agentur für Arbeit als auch von der ARGE/Jobcenter befürwortet und unterstützt.

Existenzgründer, die ein Unternehmen  bzw. die Selbstständigkeit aus dem Arbeitslosengeld I heraus gründen, können den sogenannten Gründungszuschuss bei ihrer Agentur für Arbeit beantragen. Grundvoraussetzung ist hier, dass eine tragfähige Geschäftsidee vorgewiesen werden kann.

Der Gründerzuschuss wird in zwei Abschnitten gewährt.

Innerhalb des 1. Abschnitts, welcher sechs Monate umfasst, können Arbeitslose Existenzgründer eine Förderung erhalten, welche zweigliedrig ist. Sie besteht aus dem Arbeitslosengeld (ALG I) zuzüglich einer monatlichen Leistungspauschale in Höhe von 300 Euro.

Im 2. Abschnitt können arbeitslose Existenzgründer für weitere neun Monate die monatliche Leistungspauschale in von 300 Euro erhalten, wobei die fortgeführte Förderung im Ermessen der Arbeitsagenturen liegt.

Das Gründerzuschussverfahren in seiner Gesamtheit liegt im Ermessen der Arbeitsagentur. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf Gewährung. Es gilt also mit einer gut durchdachten Idee die Agentur zu überzeugen und diese vollumfänglich in das Vorhaben einzubeziehen, damit die Schritte gemeinsam abgesprochen und umgesetzt werden können.

Grundvoraussetzungen für die Beantragung des ersten Abschnitts sind:

Was muss ich dem Prüfgremium für Grundlagen liefern, damit mein Vorhaben „fachkundig“ geprüft werden kann?

Von der fachkundigen Stelle wird sodann das Gründungsvorhaben auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft, wobei Hauptaugenmerk darauf gerichtet wird, ob mit dem Vorhaben eine tragfähige Vollexistenz erreicht werden kann.

Achtung, der zweite Abschnitt startet nicht automatisch nach Ablauf der ersten sechs Monate, sondern muss gesondert bei der Arbeitsagentur beantragt werden.

Ob es sich lohnt, freiwillig Mitglied in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige zu werden, um so einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufzubauen, sollte mit der zuständigen Arbeitsagentur besprochen werden.

Am 31.10.2012 erscheint im Gründerblog: Existenzgründung als Chance aus der Arbeitslosigkeit Teil II: Einstiegsgeld

Uwe Merten

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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Kommentare

2 Responses to “Existenzgründung als Chance aus der Arbeitslosigkeit”

  1. Existenzgründung als Chance aus der Arbeitslosigkeit - Teil II - Existenzgründer Blog on Oktober 31st, 2012 10:31

    […] bereits im I. Teil des Artikels am 29.10.2012 berichtet, gibt es viele verschiedene Motivationen, aus denen eine […]

  2. Anspruch gegenüber Bundesagentur für Arbeit auf Existenzgründerzuschuss angedacht! - Existenzgründer Blog on November 5th, 2013 17:31

    […] gestellt wurde. Ausführliche Ausführungen zur noch bestehenden Situation sind im Artikel “Existenzgründung als Chance aus der Arbeitslosigkeit” niedergelegt. Die Reduzierung des Anspruchs auf eine Ermessensentscheidung hatte zur Folge, dass es […]

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