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Existenzgründung als Chance aus der Arbeitslosigkeit
Geschrieben am Oktober 29, 2012
abgelegt unter: Existenzgründung, Förderung
Teil I: Gründerzuschuss
Es gibt viele verschiedene Motivationen, aus denen eine Existenzgründung resultiert. Oftmals führt die vermeintliche Aussichtslosigkeit am Arbeitsmarkt dazu, dass Unternehmen aus der unglücklichen Arbeitsmarktprognose für den Unternehmensgründer entstehen. Diese Bemühungen werden sowohl von der Agentur für Arbeit als auch von der ARGE/Jobcenter befürwortet und unterstützt.
Existenzgründer, die ein Unternehmen bzw. die Selbstständigkeit aus dem Arbeitslosengeld I heraus gründen, können den sogenannten Gründungszuschuss bei ihrer Agentur für Arbeit beantragen. Grundvoraussetzung ist hier, dass eine tragfähige Geschäftsidee vorgewiesen werden kann.
Der Gründerzuschuss wird in zwei Abschnitten gewährt.
Innerhalb des 1. Abschnitts, welcher sechs Monate umfasst, können Arbeitslose Existenzgründer eine Förderung erhalten, welche zweigliedrig ist. Sie besteht aus dem Arbeitslosengeld (ALG I) zuzüglich einer monatlichen Leistungspauschale in Höhe von 300 Euro.
Im 2. Abschnitt können arbeitslose Existenzgründer für weitere neun Monate die monatliche Leistungspauschale in von 300 Euro erhalten, wobei die fortgeführte Förderung im Ermessen der Arbeitsagenturen liegt.
Das Gründerzuschussverfahren in seiner Gesamtheit liegt im Ermessen der Arbeitsagentur. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf Gewährung. Es gilt also mit einer gut durchdachten Idee die Agentur zu überzeugen und diese vollumfänglich in das Vorhaben einzubeziehen, damit die Schritte gemeinsam abgesprochen und umgesetzt werden können.
Grundvoraussetzungen für die Beantragung des ersten Abschnitts sind:
- mindestens noch 150 Tage (Rest-) Anspruch auf Arbeitslosengeld I
- von fachkundiger Stelle mit positivem Ergebnis geprüfter Businessplan des Existenzgründers (fachkundige Stellen sind zum Beispiel: Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständische Kammer, Fachverbände, Kreditinstitute)
- nachweisliche, persönliche Eignung des Existenzgründers für sein Vorhaben (eventuell Teilnahme an Vorbereitungsmaßnahmen auf Verlangen der Arbeitsagentur)
Was muss ich dem Prüfgremium für Grundlagen liefern, damit mein Vorhaben „fachkundig“ geprüft werden kann?
- Vorstellung des Existenzgründers – Lebenslauf
- kurze Beschreibung und Darstellung des Existenzgründungsvorhabens
- Umsatzvorschau
- Rentabilitätsvorschau
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
Von der fachkundigen Stelle wird sodann das Gründungsvorhaben auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft, wobei Hauptaugenmerk darauf gerichtet wird, ob mit dem Vorhaben eine tragfähige Vollexistenz erreicht werden kann.
Achtung, der zweite Abschnitt startet nicht automatisch nach Ablauf der ersten sechs Monate, sondern muss gesondert bei der Arbeitsagentur beantragt werden.
Ob es sich lohnt, freiwillig Mitglied in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige zu werden, um so einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufzubauen, sollte mit der zuständigen Arbeitsagentur besprochen werden.
Am 31.10.2012 erscheint im Gründerblog: Existenzgründung als Chance aus der Arbeitslosigkeit Teil II: Einstiegsgeld
Uwe Merten
Tags: Existenzgründung aus der Arbeitslosikeit, Gründerzuschuss
Kommentare
2 Responses to “Existenzgründung als Chance aus der Arbeitslosigkeit”
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[…] bereits im I. Teil des Artikels am 29.10.2012 berichtet, gibt es viele verschiedene Motivationen, aus denen eine […]
[…] gestellt wurde. Ausführliche Ausführungen zur noch bestehenden Situation sind im Artikel “Existenzgründung als Chance aus der Arbeitslosigkeit” niedergelegt. Die Reduzierung des Anspruchs auf eine Ermessensentscheidung hatte zur Folge, dass es […]