Anspruch gegenüber Bundesagentur für Arbeit auf Existenzgründerzuschuss angedacht!

Geschrieben am November 5, 2013 
abgelegt unter: Existenzgründung, Förderung

 

Existenzgründerzuschuss soll wieder Pflichtanspruch werden!

Der vor zwei Jahren abgeschaffte Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit soll, so die Koalitationsverhandlungen zwischen CDU und SPD, wieder eingeführt werden.

Der angedachte Weg von Ermessenentscheidung zum Anspruch eines jeden interessierten Arbeitslosen.

Noch vor zwei Jahren  ist der Anspruch von Existenzgründerförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erheblich eingeschränkt worden, indem der Zuschuss in das Ermessen der Behörde, der Arbeitsvermittler, gestellt wurde. Ausführliche Ausführungen zur noch bestehenden Situation sind im Artikel „Existenzgründung als Chance aus der Arbeitslosigkeit“ niedergelegt. Die Reduzierung des Anspruchs auf eine Ermessensentscheidung hatte zur Folge, dass es seit dieser Zeit im praktischen Bereich vielfach schwierig wurde, einen Förderanspruch gegenüber der BA durchzusetzen. Oftmals konnte hier erst nach Einlegung eines Widerspruchs – nach Ablehnung der beantragten Fördermaßnahme – oder durch engagiertes vorgelagertes Wirken von Beratern ein Förderbescheid für den Antragsteller erreicht werden. Das führte zwar zu erheblichen Einsparmaßnahmen auf Seiten der BA, verkannte aber die politische Verpflichtung und gesellschaftspolitische Notwendigkeit eine Plattform zu schaffen, mit welcher auch Arbeitslose die Möglichkeit erhalten, eine Unterstützung in ihrem Gründungsvorhaben zu bekommen und somit zur eigenen Unabhängigkeit und zum Ausbau des Mittelstandes beizutragen.

Der Rückläufigkeit der Firmengründungen entgegenwirken!

Darüber hinaus mahnen Wirtschaftspolitiker schon längst an, dass die Zahl der Firmengründungen insgesamt stark rückläufig sind. Die Koalitionsarbeitsgruppe für Wirtschaftspolitik tritt innerhalb der Koaliationsverhandlungen dafür ein, das Förderinstrument der Arbeitslosenversicherung wieder zu einer sogenannten Pflichtleistung auszubauen. Dies hätte zur Folge, dass grundsätzlich wieder alle interessierten Arbeitslosen einen Anspruch auf die Förderung hätten.

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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Kommentare

2 Responses to “Anspruch gegenüber Bundesagentur für Arbeit auf Existenzgründerzuschuss angedacht!”

  1. DorisHinsberger on November 5th, 2013 18:17

    RT @gruenderblog: Anspruch gegenüber Bundesagentur für Arbeit auf Existenzgründerzuschuss angedacht!:  
    Existenzgrü… http://t.co/ZMl…

  2. landmatrosen on November 6th, 2013 02:24

    @gruenderblog : Anspruch gegenüber Bundesagentur für Arbeit auf Existenzgründerzuschuss angedacht! http://t.co/aC834be5ZS via @landmatrosen

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