„Schwarze Schafe“ der Branchenverzeichnisse

Geschrieben am Februar 13, 2013 
abgelegt unter: Allgemein, Markt und Branche, Rechtsfragen, Urteile

Gern läßt der Unternehmer seine Firma mit den Grundangaben und wenn möglich, auch mit weiteren Informationen unentgeltlich im Internet in sogenannten Branchenverzeichnissen listen und beantwortet hierfür bereitwillig die Anfragen der Betreiber solcher Seiten. Leider kommt es immer wieder vor, dass Betreiber die Entgeltlichkeit nicht in der Deutlichkeit hervorheben, wie dies erwartet werden kann; insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Eintragungen in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten werden.

Überraschende Klausel

Mit seiner Entscheidung vom 26.07.2012  zum Aktenzeichen: VII ZR 262/11 hat der Bundesgerichtshof festegestellt, dass eine überraschende Entgeltklausel für den Eintrag in ein Internet – Branchenverzeichnis unwirksam ist.

Entgeltklausel

Es war im Fall zu entscheiden, ob eine bestimmte Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschenden Charakter hat und deshalb nicht Vertragsbestandteil wird. Prüfungsgrundlage bildete hier der § 305c Abs. 1 BGB – Überraschende und mehrdeutige Klauseln -.

Der Betreiber der Seite hatte die Entgeltlichkeit im Fließtext untergebracht und mit anderweitigen Hervorhebungen das Augenmerk des „Formularausfüllers“ von dem Zahlungsbegehr abgelenkt.

Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gegen das Zahlungsbegehr des Betreibers des Branchenverzeichnisses entschieden und folgende Gründe ins Feld geführt:

Es lohnt sich also, wenn man selbst auf solche Praktiken hereingefallen ist, nicht sofort bei Rechnungseingang zu zahlen sondern den Vorgang einer Prüfung zu unterziehen.

Uwe Merten

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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