Obacht bei sogenannten Zusatzkosten bzw. Zusatzleistungen

Geschrieben am Februar 6, 2013 
abgelegt unter: Mitarbeiter, Steuern

Arbeitgeber sollten umsichtig sein, bei der Gewährung von Fahrtkosten, Kindergartenzuschuss und sonstigen Leistungen.

Unternehmer und Arbeitgeber müssen bei Leistungen die dem Arbeitnehmer gewährt werden, wie zum Beispiel ein Fahrtkosten- oder Kindergartenzuschuss, welcher zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird, sehr umsichtig sein.

steuerliche Auswirkungen

Neben dem Umstand, dass hier, wenn die Leistungen über einen längeren Zeitraum gewährt werden, ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstehen kann, der auch arbeitsgerichtlich durchgesetzt werden kann, hat dies auch steuerliche Auswirkungen. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass wenn nach dem Arbeitsvertrag auf die Leistungen ein Anspruch besteht oder die  Zusatzleistungen unter Anrechnung auf den vereinbarten Arbeitslohn erfolgen oder durch Umwandlung des Entgelts erfolgen, greifen die gesetzlichen Steuervergünstigungen oder -befreiungen nicht mehr.

Uwe Merten

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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