GmbH Gründung – Sacheinlage als Stammeinlage

Geschrieben am Januar 28, 2013 
abgelegt unter: Existenzgründung, Rechtsformen

 

Anstelle der der Einbringung/Einzahlung eines Geldbetrages kann im Gesellschaftsvertrag bei GmbH-Gründung die Erbringung einer Sacheinlage vereinbart werden.

Zur Vertiefung wird der Beitrag „Gründung einer GmbH“ empfohlen.

Was kann als Sacheinlage Eingang finden?

Im Prinzip alle vermögenswerten Positionen, welche zudem auch nicht zwingend bilanzfähig sein müssen. Die üblichsten Sacheinlagen sind:

Müssen im Falle der gewollten Sacheinlage an den Gesellschaftervertrag besondere Anforderungen gestellt sein?

Im Gesellschaftsvertrag müssen ausdrückliche geregelt und damit niedergeschrieben sein:

 Notwendigkeit eines Sachgründungsberichts

Die anstelle des Kapitaleinsatzes erbrachten Sacheinlagen sind in einem gesonderten, schriftlichen Sachgründungsbericht aufzuführen, welcher nicht beurkundungspflichtig ist aber von allen Gründungsgesellschaftern unterfertigt werden muss. Dieser ist nicht Teil des Gesellschaftsvertrages.

Wie erfolgt die Bewertung der Sacheinlagen?

Festzustellen ist, dass die Bewertung nicht durch subjektive Wertvorstellungen der Gesellschafter erfolgt. Also, die Bewertung der einzubringenden Sacheinlagen erfolgt nach objektiven Maßgaben und steht nicht in der Dispositionsbefugnis der Gesellschafter. Hierbei kommt es auf den tatsächlichen Zeitwert im Zeitpunkt der Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister an. Maßgebliche Bewertungskriterien, welche im Sachgründungsbericht Eingang finde, sind zum Beispiel: die Kauf-, Anschaffungs- und Herstellungspreise, gutachterliche Wertfestsetzungen, marktüblicher Preis und Zustand der Sache usw.

Im Zweifel wird das Registergericht eine gutachterliche Bestimmung als Nachweis fordern, dies insbesondere bei Einbringung von gebrauchten Sacheinlagen.

Uwe Merten

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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