GmbH Gründung – Sacheinlage als Stammeinlage
Anstelle der der Einbringung/Einzahlung eines Geldbetrages kann im Gesellschaftsvertrag bei GmbH-Gründung die Erbringung einer Sacheinlage vereinbart werden.
Zur Vertiefung wird der Beitrag „Gründung einer GmbH“ empfohlen.
Was kann als Sacheinlage Eingang finden?
Im Prinzip alle vermögenswerten Positionen, welche zudem auch nicht zwingend bilanzfähig sein müssen. Die üblichsten Sacheinlagen sind:
- Sachwerte, also das Eigentum bzw. die dauerhafte Gebrauchsüberlassung an Gegenständen (PKW, Maschinen, Mobiliar usw.),
- Abtretungen und Forderungen,
- Patente, Gebrauchsmuster, Lizenzen,
- Grundpfandrechte (wie zum Beispiel Grundschulden),
- Unternehmensanteile, Aktien, Handelsgeschäfte, Wertpapiere usw.