Der Unternehmer als Ausbilder – Kontrolle der Ausbildung
Geschrieben am Januar 3, 2013
abgelegt unter: Ausbildung, Mitarbeiter, Organisation
Viele Unternehmen kommen der gesellschaftlichen und wirtschaftspolitischen Verpflichtung nach, auch um geeigneten und qualifizieren Mitarbeiternachwuchs auszubilden. Gerade in jungen Unternehmen, welche ausbilden, ist neben der Wissensvermittlung und Praxisübung, auch auf die Einhaltung der dem Auszubildenden obligenden Nachweispflichten zu achten. Leider kommt es immer wieder vor, dass es hier zu Versäumnissen kommt, so dass dies insbesondere für den in Ausbildung stehenden zu Nachteilen kommen kann. Zu den Pflichten des Ausbilders gehöhrt die aktive Kontrolle und Motivation zur Führung des Ausbildungsnachweises, wobei Mängel aufzuzeigen sind. Im Rahmen der Ausbildungspflicht ist bei Vorliegen von Nachlässigkeiten und/oder Mängeln auf Verbesserungen hinzuweisen. Â
Im Ausbildungsnachweis, als didaktische Funktion und Kontrollinstrument, sind die betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen, Lehrgespräche sowie Themen des Berufsschulunterrichts einzutragen. Die Wichtigkeit der Führung eines solchen Nachweises wird durch ausdrückliche Erwähnung im Berufsbildungsgesetz unterstrichen und bildet eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Als Kontrollinstrument ist der Nachweis von großer Bedeutung, denn wenn die Auszubildenden die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, kann anhand des Nachweises, in Gegenüberstellung zum Ausbildungsplan, gegebenenfalls die mangelhafte Ausbildung nachgewiesen werden. Hieraus ist unter Umständen Schadenersatz wegen schlechter Ausbildung ableitbar. Es liegt daher im ureigensten Interesse des Ausbildungsbetriebes, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen regelmäßig zu überwachen.
Auszubildende sind als Lernende und nicht als „billige Arbeitskräfte“ zu behandeln und zu fördern.
Uwe Merten
Tags: Ausbildung, Ausbildungsnachweis
Kommentare
einen Kommentar schreiben