Kreditlexikon: Forward-Darlehen

Geschrieben am Februar 13, 2012 
abgelegt unter: Kredite

Ein Forward-Darlehen ist ein spezielles Instrument der Immobilienfinanzierung und wird insbesondere im Zuge eines Anschlussdarlehens verwendet.


Es gehorcht dem Prinzip eines Annuitätendarlehens, nach dem die Rückzahlungsraten bei Vertragsabschluss konstant über einen vereinbarten Zeitraum festgeschrieben werden. Es unterscheidet sich vom klassischen Annuitätendarlehen jedoch dadurch, dass Vertragsabschluss und Darlehensbeginn zeitlich auseinanderliegen können. Die Vertragsparteien einigen sich auf die Darlehenskonditionen, erfüllen ihren Vertrag aber erst ab einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Dieses Vorgehen sichert den Vertragsparteien Zinskonditionen unabhängig von der Zinsentwicklung am Markt.

Wenn ein Darlehensnehmer die derzeit günstigen Zinsen für die Zukunft vertraglich festschreiben will, ist dieses Darlehen das richtige Instrument. Zwischen Vertragsabschluß und Laufzeitbeginn des Darlehens liegt die sogenannte Forwardperiode, in der dem Darlehensnehmer keine Bereitstellungsgebühren entstehen. Die Zinssicherheit wird dem Darlehensnehmer mit einem Forwardaufschlag berechnet, der sich zwischen 0,3 und 0,7% p.a. bewegt. Das macht dieses Darlehen im Verhältnis zu normalen Annuitätendarlehen teuerer. In Phasen jedoch, in denen die Ablösung eines niedrigen durch ein höheres Zinsniveau zu erwarten ist, kann sich die Festschreibung von niedrigen Zinsen trotz Forwardaufschlags lohnen. Ein Risiko birgt die Konstellation allerdings dann, wenn die erwartete Niveauerhöhung des Marktzinses ausbleibt oder Zinsen sogar noch weiter sinken. Da der Darlehensnehmer an den Vertrags gebunden ist und das Darlehen abnehmen muss, entstehen ihm nun höhere Zinsen als wenn er ein Darlehen zu aktuellen Marktkonditionen eingegangen wäre.

Es gibt zwei Arten von Forward-Darlehen und sie unterscheiden sich in echte und unechte. Das echte Darlehen zeichnet sich dadurch aus, dass die Zinsbindung erst mit dem Tag der Darlehenslaufzeit beginnt. Beim unechten hingegen beginnt die Zinsbindung mit Vertragsunterschrift. Diese Unterscheidung wird bei längeren Laufzeiten relevant. Schließt der Darlehensnehmer beispielsweise einen fünfjährigen Vertrag über ein unechtes Darlehen mit zweijähriger Forwardzeit ab, so gilt die Zinsbindung nur noch für drei Jahre ab Darlehensbeginn. Schließt er hingegen ein echtes Darlehen ab, so gilt die Zinsbindung für die vollen fünf Jahre.

Als Instrumente der Anschlussfinanzierung kommt diese Art von Darlehen sinnvoll nur in Frage, wenn die Zinsbindung des auslaufenden Darlehens absehbar zu Ende geht (meist innerhalb von 60 Monaten Restlaufzeit), wenn das aktuelle Zinsniveau als niedrig zu bewerten ist und wenn außerdem eine Zinserhöhung absehbar ist. Die Vorhersage von Zinsentwicklungen ist schwierig und so werden Forward-Darlehen riskanter, je länger ihre Laufzeit ist. Da zudem der Forwardaufschlag bei längeren Forwardzeiten höher ausfallen kann verteuern sich Darlehen mit größerem zeitlichen Umfang. In der Vergangenheit haben sich Forwardzeiten von maximal 12 Monaten als sinnvolle Risikoabwägung erwiesen.

Stefan Kuntze

Stefan Kuntze studierte Angewandte Informatik und beschäftigt sich seit dieser Zeit mit dem Thema Online Marketing. 2005 gründete er die Berliner SEO Agentur BitBiz , welche sich auf die Betreuung von kleinen und mittelständigen Unternehmen spezialisiert hat. In diesem Zusammenhang kommt er regelmäßig mit Themen der Existenzgründung und Selbständigkeit in Berührung.



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