Rundfunkgebühren ab 2013

Ab 01. Januar 2013 ist alles anders. Die GEZ-Gebühr wird durch den neuen Rundfunkbeitrag ersetzt. Das heißt in Kurzform: Künftig muss jeder Haushalt bzw. jede Betriebsstätte zahlen, unabhängig davon, ob ein Fernseher, ein Radio oder sonstiger Empfänger vorhanden ist.

Neuregelung

Grundaussage der Neuregelung ist die Abwendung vom gerätebezogenen Absatz hin zu einer nutzerbezogenen Finanzierung. Es kommt auch nicht mehr auf die Art der Empfangsgeräte an, denn entscheidend ist alleinig das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Wohnung.

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