Tagesgeld ist auch für Unternehmer lukrativ

Ist man als Einzelunternehmer, Freiberufler oder im Besitz einer Personengesellschaft stellt sich in diesen Zusammenhang oft die Fragen, wie man kurzfristig die Gelder aus dem Unternehmen optimal anlegen kann, ohne dabei zu viele Steuern zu zahlen. Ist man als Selbstständiger tätig, kann man nicht einfach die privaten und geschäftlichen Zinserträge miteinander vermischen und beispielsweise nur ein Konto für berufliche und private Zwecke nutzen. Aus steuerlichen Gründen ist die nicht zulässig, da die Abgeltungssteuer eine strikte Trennung zwischen privaten und betrieblichen Vermögen vorsieht. Daher ist darauf zu achten, dass bei kurzfristigen Geldanlagen, zum Beispiel ein Tagesgeldkonto für die Firmengelder, keine privaten Einzahlungen auf das Konto vorgenommen werden.

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