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Existenzgründung als Chance aus der Arbeitslosigkeit – Teil II
Teil II: Einstiegsgeld / Investitionsdarlehen
Wie bereits im I. Teil des Artikels am 29.10.2012 berichtet, gibt es viele verschiedene Motivationen, aus denen eine Existenzgründung resultiert. Aus dieser vermeintlichen Aussichtslosigkeit kann auch die Hilfe der ARGE/Jobcenter durch die Zurverfügungstellung von Einstiegsgeld oder die Ausreichung eines Investitionsdarlehens hilfreich genutzt werden.
Existenzgründer, die ein Unternehmen bzw. die Selbstständigkeit aus dem Arbeitslosengeld II heraus gründen, können durch die ARGE/Jobcenter Unterstützung in Form eines laufenden monatlichen Zuschusses, das Einstiegsgeld oder auch durch die Gewährung eines Investitionsdarlehens bekommen.
Einstiegsgeld
Das sogenannte Einstiegsgeld findet seine rechtliche Grundlage in § 16 b Sozialgesetz Zweites Buch (SGB II).
Achtung: Der Antrag auf Gewährung von Einstiegsgeld ist vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen ARGE zu stellen. Weiterlesen
