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SEPA kommt und läßt sich nicht umgehen!

SEPA – Single Euro Payments Area – die Zeit drängt!

Ab dem 1. Februar 2014 wird der unbare Zahlungsverkehr, das betrifft Lastschriftverfahren und Überweisungsvorgänge, nur noch nach den neuen, europäischen Regeln erfolgen. Grund hierfür ist die SEPA-Verordnung, welche den Zahlungsverkehr vereinheitlichen und vereinfachen soll; vgl. hier auch den Beitrag: „Wissenswertes zur Umstellung auf neue Kontodaten„. Noch immer scheint es, dass nicht alle Unternehmen hierauf vorbereitet sind, was die Bundesbank dazu veranlasst, Sorgfalt und Umsichtigkeit anzumahnen, damit eine Abwicklung aller Zahlungen erfolgen kann. Insbesondere besteht die Sorge, dass Liquiditätsengpässe eintreten könne, so nicht alle Zahlungsdaten nicht im Sepa-Format bei der Bank eingereicht werden.

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Bessere Möglichkeiten der Forderungsbeitreibung nach Titulierung

Reform und Neuerung der Zwangsvollstreckung

Zum 1. Januar 2013 sind Neuerungen eingetreten, welche das Verfahren der Zwangsvollstreckung effektiver gestaltet, die Justiz entlastet und dem Gerichtsvollzieher mehr Möglichkeiten an die Hand geben, sich vor der Vollstreckung ein umfangreiches Bild über den Schuldner zu verschaffen.

Forderungsbeitreibung titulierter Ansprüche des Unternehmers

Letzteres ist sinnvoll und zweckmäßig, um eine bessere Umsetzung bestehender Titel (Urteile, Vollstreckungsbescheide, gerichtliche Vergleiche u.a.), sprich Beitreibung offener Forderungen, zu gewährleisten. Viele kennen das Problem, des erfolgreich vor dem Gericht erstrittenen Titels, welcher dann irgendwie nicht umgesetzt werden kann. Grund hierfür bildete oftmals die Tatsache, dass es schwierig war, sich schon zu Beginn des Verfahrens einen Überblick über die Vermögenssituation des Schuldners zu verschaffen, da ein Vollstreckungsablauf einzuhalten war. Die Änderungen haben hier Erleichterungen geschaffen, wie z.B.:

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Wissenswertes zur Umstellung auf neue Kontodaten

Einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum

Der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum, welcher in einigen Monaten in Kraft tritt, fordert eine Umstellung der Konten. Gerade Unternehmen interessieren sich für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, das SEPA, der einheitlich für Europa eingeführt wird, erstaunlicherweise wenig. Schon Anfang des Jahres 2014 (ab 01.02.2014) muss die Umstellung erfolgt sein, um einen reibungslosen Zahlfluss sowie eine reibungslose Zahlungsabwicklung zu gewährleisten.

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Offene Forderungen im Blick behalten!

Forderungen im Blick behalten, um die Liquidität des Unternehmens nicht zu gefährden.

Immer wieder belasten Außenstände die Liquidität des Unternehmens und es besteht die akute Gefahr des Forderungsausfalls. Deshalb sollte peinlich genau darauf geachtet werden, dass  Außenstände möglichst schnell und ohne Verlust realisiert werden.

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Liquiditätsplan – Erstellen

Liquiditätsengpässe entstehen häufig aufgrund von Versäumnissen in der Finanzplaung, -steuerung und/oder fehlender Finanzüberwachung und können selbst gut laufende Unternehmen existenziell bedrohen.

Vorausschauendes Liquiditätsmanagement

Es gilt also die Unternehmensfinanzen im Blick zu behalten und finanziellen Engpässen bzw. Risiken vorzubeugen, durch ein vorausschauendes Liquiditätsmanagement, um Risiken systematisch zu reduzieren.

Liquiditätsplan

Mit der Liquiditätsplanung wird der voraussichtliche Liquiditätsbestand ermittelt und dient der als Kontrollfaktor zur rechtzeitigen Risikoeinschätzung.  Bei der Erstellung des Liquiditätsplans werden alle Zahlungsflüsse der betreffenden Planungsperiode aufgezeichnet und ausgewertet, um die Zahlungsfähigkeit vordergründig zu betrachten. Beginnend werden Anfangsbestände an liquiden Mitteln durch Aufstellung der Bank- und Kassenbestände. Weiterhin werden in einem nächsten Schritt die Einnahmen und Ausgaben einer Darstellungsperiode ermittelt, welche zusammen den Endbestand der liquiden Mittel bilden.

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Steuerfälligkeit und knapp gefüllte Unternehmenskasse!

Es ist nicht selten, dass Unternehmen fälligen Steuerzahlungen ausgesetzt sind, aber der Finanzhaushalt des Unternehmens eine rechtzeitige Bezahlung nicht erlaubt. Die maßgeblichen Gründe für diesen Zustand können verschieden sein. In der Regel gehen Unternehmen, gerade Existenzgründer, nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit an die Bildung von entsprechenden Rücklagen für eventuelle Nachzahlungen heran. Neben Einkommenssteuerzahlungen /-abschlusszahlungen kann es auch zu Lohnsteuer-/ und/oder Umsatzsteuernachzahlungen kommen, mit der Folge, dass das Unternehmen schnell und plötzlich in eine Liquiditätskrise rutscht. Dies kann je nach Umfang auch die Grenze zur Insolvenzantragspflicht überschreiten. Weiterlesen


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