Neben der Unfallversicherung gilt die Berufsunfähigkeitsversicherung als bekannteste Form der Invaliditätsabsicherung. Abgeschlossen werden kann sie als Zusatzversicherung zur Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Natürlich ist es auch möglich, diese Versicherung als Vollversicherung abzuschließen. Empfehlenswert ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Menschen, die einen Beruf ausüben, der sie oder auch andere mitfinanziert. Unter bestimmten Umständen können auch Hausfrauen diese Versicherung abschließen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt dann ein, wenn der Versicherte seinen letzten ausgeübten Beruf aufgrund von Invalidität nicht mehr ausüben kann. Typischerweise wird der begriff der Berufsunfähigkeit folgendermaßen in den Versicherungsverträgen definiert:
"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben."
Trotzdem wird im Regelfall auch bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit von den Versicherungen anteilig gezahlt. Besonders aufmerksam sollten zukünftige Versicherungsnehmer werden, wenn in der Versicherungspolice in der Definition der Berufsunfähigkeit darauf verwiesen wird, dass der Anspruch auf Leistung nicht besteht, solange der Versicherte noch andere Berufe ausüben kann. Diese Klausel wird im Allgemeinen als „Abstrakte Verweisung" bezeichnet und findet sich heute nur noch selten. Allerdings kann dieses Klausel für den Versicherten entscheidende Einschnitte bedeuten. So kann beispielsweise ein Chirurg, dem ein Finger fehlt, noch immer als Arzt tätig sein oder Sprechstunden halten. Seinen vorherigen Beruf jedoch kann er nicht mehr ausüben und damit auch seinen gewohnten Lebensstandard nicht aufrecht erhalten.
Eine besondere Form der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie gilt nur für Beamte. Hier wird vereinbart, dass bei einem Ausscheiden aus dem Beamtendienst der Versicherer der entscheidenden Behörde Glauben über die Gründe schenkt und keine eigenen Nachweise für die Dienstunfähigkeit einholt.
In jedem Fall jedoch sollten Interessenten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sich im Vorfeld eingehend informieren und sich gründlich beraten lassen.