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5 Tipps zur Besteuerung von Online Einkommen

In Deutschland ist jedes erzielte Einkommen zu versteuern. Jedoch ist bei den Einkünften dahingehend zu unterscheiden, durch welche Tätigkeiten sie entstanden sind. Des Weiteren ist es auch von Bedeutung, ob es sich um einen Unternehmer oder um eine Privatperson handelt. Am Ende geben das Einkommensteuergesetz (kurz: EStG) wie das Umsatzsteuergesetz (kurz: UStG) Auskunft, wie das Online Einkommen besteuert werden muss. Wer dennoch unsicher ist, sollte einen Steuerberater kontaktieren.

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Absetzbarkeit des Arbeitszimmers als Dauerthema

Einordnung als Arbeitszimmer

Die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern ist seit Jahren ein Dauerstreitthema, dass immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden und auch folgend zu Gerichtsverfahren führt. Entscheidungen der obersten Rechtsprechnung – dem Bundesfinanzhof – sorgen im Einzelfall für Klarstellung einzelner Berufsgruppen aber lassen trotzdem viele Fragen für andere „Betroffene“ offen.

Das Arbeitszimmer ist ein Raum, in welchem eine Tätigkeit ausgeübt bzw. verrichtet wird, welche mit einer steuerlichen Einkunftsart im Zusammenhang steht. Nun ist es aber so, dass nicht jeder, der sich ein häusliches Arbeitszimmer einrichtet bzw. unterhält, steuerlich abzugsberechtigt ist. Seit 2010 können Kosten für Arbeitszimmer zu Hause bei der Steuererklärung mit einem Betrag von maximal 1250,00 EUR als jährliche Werbungskosten geltend gemacht werden, wobei es sich um im Einzelfall nachzuweisende Positionen handelt. Eine pauschalisierte Begünstiung besteht nicht. Weiterlesen

Steuerliche Änderungen 2014

Neuregelungen mit Beginn des Jahres 2014 in Kraft getreten.

Nach §3 AO (Abgabenordnung) sind Steuern:

„Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“

Änderungen im Einkommensteuerrecht

Anhebung des Einkommenssteuerfreibetrages

Neu ist, dass der Grundfreibetrag beim Einkommensteuertarif angehoben wurde, mit der Folge, dass von dem zu versteuernden Einkommen ab 2014 ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.354 EUR bei Einzelveranlagung und 16.708 EUR bei Zusammenveranlagung steuerfrei bleibt.

Weitere einkommensteuerrechtliche Änderungen

Es gilt nunmehr die Anhebung des Höchstbetrags von Unterhaltsleistungen für die Veranlagungszeiträume 2013 auf 8.130 Euro und für 2014 auf 8.354 Euro. Ferner gelten nunmehr Vereinfachungen bei der Berücksichtigung von Vorsteuerberichtigungsbeträgen;

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Obacht bei sogenannten Zusatzkosten bzw. Zusatzleistungen

Arbeitgeber sollten umsichtig sein, bei der Gewährung von Fahrtkosten, Kindergartenzuschuss und sonstigen Leistungen.

Unternehmer und Arbeitgeber müssen bei Leistungen die dem Arbeitnehmer gewährt werden, wie zum Beispiel ein Fahrtkosten- oder Kindergartenzuschuss, welcher zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird, sehr umsichtig sein.

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Änderung der Steuerberatervergütungsordnung

Die Kosten für die Steuerberatung erhöhen sich.

Die bisherige Steuerberatergebührenordnung wird durch die neue Steuerberatervergütungsverordnung abgelöst.

Die neue Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist zum 20.12.2012  in Kraft getreten. Mit der StBVV wird eine gerechtfertigte Anpassung der Steuerberatergebühren, wleche eine grundlegende Änderung im Jahre 1998 erführ, vorgenommen. Weiterlesen

Steuerfälligkeit und knapp gefüllte Unternehmenskasse!

Es ist nicht selten, dass Unternehmen fälligen Steuerzahlungen ausgesetzt sind, aber der Finanzhaushalt des Unternehmens eine rechtzeitige Bezahlung nicht erlaubt. Die maßgeblichen Gründe für diesen Zustand können verschieden sein. In der Regel gehen Unternehmen, gerade Existenzgründer, nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit an die Bildung von entsprechenden Rücklagen für eventuelle Nachzahlungen heran. Neben Einkommenssteuerzahlungen /-abschlusszahlungen kann es auch zu Lohnsteuer-/ und/oder Umsatzsteuernachzahlungen kommen, mit der Folge, dass das Unternehmen schnell und plötzlich in eine Liquiditätskrise rutscht. Dies kann je nach Umfang auch die Grenze zur Insolvenzantragspflicht überschreiten. Weiterlesen

Existenzgründung mit steuerlicher Erleichterung bei sog. Kleinunternehmen

Kleinunternehmerregelung

Speziell für Kleinunternehmen hat der Gesetzgeber einige Regelungen geschaffen, welche dass alltägliche Geschäftsleben vereinfachen können, denn Unternehmer mit einem niedrigen Umsatz werden wie Nichtunternehmer behandelt. Dies führt dazu, dass, wenn man als Kleinunternehmer gilt, keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Die so genannte Kleinunternehmerregelung ist in § 19 Umsatzsteuergesetz geregelt.

Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinunternehmer sind:

1. Der  Jahresumsatz – bei Existenzgründern der hochgerechnete, voraussichtliche – einschließlich der möglichen Umsatzsteuer darf voraussichtlich nicht 17.500 € überschreiten.

2. Im Folgejahr darf der voraussichtliche Gesamtumsatz des betreffenden Jahres 50.000 € nicht übersteigen.

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Rechnungen und deren Inhalt – Vorsteuerabzugsberechtigung

Neben zivilrechtlichen Grundlagen haben Rechnungen vor allem für den vorsteuerabzugsberechtigten Rechnungsempfänger besondere Bedeutung. Denn ausweislich des Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Rechnungen, die vollständig und richtig sind, zum Vorsteuerabzug berechtigen. Es liegt im Eigeninteresse des Rechnungsempfängers die Rechnungen und deren Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

Welche Anforderungen muss die Eingangsrechnung erfüllen? Weiterlesen

Freibeträge für Lohnsteuer 2013 jetzt „neu“ beim Finanzamt beantragen!

Wie kürzlich berichtet, müssen aufgrund einer Änderung der geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ab dem 01.01.2013 (Vor-)Anmeldungen zwingend authentifiziert übermittelt werden. In diesem Zusammenhang weist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darauf hin, dass mit dem Start des ELStAM-Verfahrens (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) zum 01.01.2013 bisher automatisch übertragene Lohnsteuer-Freibeträge neu zu beantragen sind. Weiterlesen

Ab 01.01.2013 Authentifizierung bei Umsatzsteuer-Voranmeldung / Lohnsteuer-Anmeldung

Momentan können Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen als elektronische Steuererklärungen mit dem Verfahren ELSTER ohne Authentifizierung, also ohne den Nachweis der Echtheit, Originalität, an das Finanzamt übermittelt werden.

Aufgrund einer Änderung der geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung müssen ab dem 1.1.2013 (Vor-)Anmeldungen zwingend authentifiziert übermittelt werden. Dies gilt für das gesamte Bundesgebiet. Weiterlesen

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