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Obacht bei sogenannten Zusatzkosten bzw. Zusatzleistungen
Geschrieben am Februar 6, 2013
abgelegt unter: Mitarbeiter, Steuern
Arbeitgeber sollten umsichtig sein, bei der Gewährung von Fahrtkosten, Kindergartenzuschuss und sonstigen Leistungen.
Unternehmer und Arbeitgeber müssen bei Leistungen die dem Arbeitnehmer gewährt werden, wie zum Beispiel ein Fahrtkosten- oder Kindergartenzuschuss, welcher zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird, sehr umsichtig sein.
steuerliche Auswirkungen
Neben dem Umstand, dass hier, wenn die Leistungen über einen längeren Zeitraum gewährt werden, ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstehen kann, der auch arbeitsgerichtlich durchgesetzt werden kann, hat dies auch steuerliche Auswirkungen. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass wenn nach dem Arbeitsvertrag auf die Leistungen ein Anspruch besteht oder die  Zusatzleistungen unter Anrechnung auf den vereinbarten Arbeitslohn erfolgen oder durch Umwandlung des Entgelts erfolgen, greifen die gesetzlichen Steuervergünstigungen oder -befreiungen nicht mehr.
Uwe Merten
Tags: Fahrtkosten, Kindergartenkosten, Zusatzleistungen
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