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Datenschutzbelehrung im Online-Shop
Abmahnungsgrund bei fehlender Datenschutzbelehrung
Oberlandesgericht Hamburg: Entscheidung vom 27. Juni 2013 zum Az. 3 U 26/12
Nach dem Telemediengesetz (TMG), welches gem. § 1 Abs. 1 für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, gilt, dass gem. § 13 Abs. 1 TMG so genannte Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten haben.
Unseriöse Geschäftspraktiken, nein Danke!
Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Wer hat nicht zumindest schon mindestens einmal davon gehört, dass Urheberrechtsverletzungen gern zum Gegenstand von massenhaften Abmahnwellen mit gewinnbringendem Hintergrund benutzt werden, um vor dem Deckmantel der Wahrung schutzwürdiger Urheberrechte, ein Geschäft hiermit zu betreiben. Gerade Existenzgründer und Jungunternehmer tappen aus Unerfahrenheit in abmahnfähige Sachverhalte, Tatsachen und Umstände, was mit dem notwendigen (Gründer-)Wissen und Erfahrungsaustausch vermieden werden kann. Manchmal ist der Stein des Anstoßes die fehlende Telefonnummer im Impressum eines Internethändlers.
Abmahnungen – abgemahnt, abgezockt und selber schuld
Abmahnungen sind sicherlich ein ganz wichtiges Thema. Gerade Existenzgründer, unbedarft und voller Tatendrang begeben sich oftmals ungewollt in gefährliche Fahrwasser. Nach meinem letzen Artikel „Warum man als Firma einen Weblog betreiben sollte“ schiebe ich heute gleich ein passendes Thema hinterher. Abmahnungen. Wer kennt nicht das Gefühl, wie sich der Magen zusammenkrampft und das nur weil man wieder eine dieser Spam-Mails im Briefkasten hatte und die erstmal für eine Abmahnung hielt. Gut da legt sich die Aufregung schnell wieder. Das Gefühl aber bleibt und vor allem der Gedanke, kann ich mit den Sachen die ich im Internet mache auch abgemahnt werden?
Fangen wir also der Reihe nach an.
Wann und von Wem kann man abgemahnt werden?
Abgemahnt kann man werden, wenn man einen Rechtsverstoß begeht. Derjenige der dadurch geschädigt wird, hat das Recht einen abzumahnen. Das führt uns gleich zur nächsten Frage, was ist denn ein Rechtsverstoß. Ein Rechtsverstoß könnte z.B. die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Dokumentes, wie Bilder, Texte, Grafiken sein. Auch bei der Benutzung eines markenrechtlich geschützen Logos handelt es sich um einen Rechtsverstoß, wenn der Markeninhaber der Benutzung des Logos nicht zugestimmt hat. Unternehmer können andere Unternehmen abmahnen wenn diese sich nicht an gesetzliche Bestimmungen halten und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das ist dann ein Rechtsverstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Dann gibt es da noch die Abmahnungen wegen unzureichender oder fehlender Impressumsangaben. Und was viele nicht wissen, es ist auch mögliche eine wiedergegebene Meinung abzumahnen, doch dazu später mehr.
Man sieht also, abgemahnt werden kann man wegen unzähliger Dinge. Auch beziehen sich Abmahnungen nicht immer nur auf das Urheberrecht, sondern können auch durch das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht gerechtfertigt sein.
Wie wird abgemahnt?
In der Regel erhält man einen Brief mit der Aufforderung der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Das heisst das man sich dazu bereit erklärt etwas zu unterlasssen und bei Zuwiderhandlung die entsprechenden Konsequenzen zu tragen. Bei den Strafen für das Zuwiderhandeln handelt es sich in zumeist um Geldsummen. Diese sind recht hoch, um auch genügend Abschreckungspotential zu haben. Mit dem Abgeben einer strafbewährten Unterlassungserklärung gesteht man zudem ein, das man etwas falsch gemacht hat, also ein Rechtsverstoß vorliegt. Den bis dahin durch diesen Rechtsverstoß entstandenden Schaden muss man natürlich auch begleichen.
Was kann ich tun um nicht abgemahnt zu werden?
Wenn man Bilder aus dem Internet benutzen möchte, sollte man sich genau über die rechtliche Situation erkundigen. Einfach so Bilder aus dem Internet weiterwenden das geht nicht (siehe Fall Brötchen). Freie Bilddatenbanken wie photocase, aboutpixel und wie sie noch alle heißen sind mit Vorsicht zu genießen. Zwar weisen diese Bilddatenbanken darauf hin, dass das Bild im Internet weiterverwendet werden darf, doch die rechtliche Situation ist hier nicht ganz klar. Ich empfehle dann lieber Bilddatenbanken wie fotolia. Da kosten die Bilder zwar etwas, dafür ist eine Weiterverwendung aber ausdrücklich erlaubt. Von den Videoportalen wie Youtube, Google Video und Co. rate ich auch ab, da hier die rechtliche Situation auch nicht abschließend geklärt ist. Zwar habe ich noch keine Fall gehört, bei dem es zu einer Abmahnung aufgrund der Benutzung eines Videos aus einer Videoplattform kam, aber generell würde ich davon abraten, es sei denn der Ursprung des Videos ist zweifelsfrei geklärt und rechtlich nicht zu beanstanden. Auch flickr ist mit Vorsicht zu genießen, wenn hier Fotos verwendet werden sollen, dann bitte nur solche die unter der Creative Commons laufen. Der beste Weg sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen ist zweifelsohne die direkte Anfrage beim Urheber. Wenn dieser der Benutzung zustimmt kann nichts mehr schief gehen. Oftmals findet man auch Bilder im Pressebereich von Firmen oder Webseiten, wenn dort die Benutzung nicht ausdrücklich verboten ist, denke ich dürfte es dabei keine Probleme geben.
Bei Texten sollte man auch sehr vorsichtig sein. Am besten man schreibt seine eigenen Texte. Niemand wird dich abmahnen wenn du deinen eigenen Text schreibst, selbst dann nicht wenn man ihn irgendwo anders gelesen und neu zusammengeschrieben hat. Das machen sowieso die meisten 🙂
Eine Möglichkeit andere Texte zu verwenden, sind Zitate. das heisst aber nicht, das man einfach den gesamten Text nimmt und mit Zitatzeichen versehen kann. Duplikate kann man sehr schnell mit Internetdiensten wie copyscape erkennen. Und wenn man sich vor Augen hält, das die Suchmaschine Google keinen doppelten Inhalt (DC = duplicate content) mag, dann lässt man sowieso die Finger davon, es sei denn man möchte nicht in den Serps (Suchmaschienergebnissen) gelistet sein. Wer trotzdem nicht alleine schreiben möchte, dem kann man solche Dienste wie textbroker empfehlen. Und auch Pressemitteilungen stellen eine Möglichkeit dar, nicht selber schreiben zu müssen. Bedenke aber das es sich hierbei schnell um DC handeln könnte.
Wenn du markenrechtlich geschütze Logos verwenden möchtest, selbst wenn du nur darüber berichtest, solltest du dir die Genehmigung zur Verwendung der Marke beim Markeninhaber einholen. Ansonsten kann es dir so wie dem Saftblog ergehen. Wer dann keine große Community hinter sich hat, für den wirds dann richtig teuer. Auch das Benennen von Marken sollte mit Vorsicht genossen werden. Das hauptsächliche Problem bei den Marken stellen nicht die Marken dar, sondern der Umstand das du eben mit dieser Marke (neben dem Logo wird sie meistens auch benannt) in den Suchmaschinen vielleicht mit dem Keywort = Marke vor dem eigentlichen Markeninhaber stehst und das sehen die nicht gerne. Aber das sollte man von Einzelfall zu Einzelfall abwägen. Ein Beispiel. Wenn ich z.B. für Sony (mmh… hier benenne ich auch eine Marke) die Spielkonsole PS3 über das Amazons Partnerprogramm vertreibe, dann liegt es wohl nicht im Interesse von Sony das ich den Namen der Spielkonsole nicht nennen darf. Hier muss jeder selber wissen wie weit er gehen möchte. Im Zweifelsfall immer beim Rechteinhaber nachfragen.
Kommen wir jetzt wie oben schon angesprochen auf den Umstand, das auch Meinungen abgemahnt werden können. Wir haben hier in Deutschland zwar sowas wie Meinungsfreiheit, dass heisst aber nicht, das du alles sagen darfst. Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen in höher stehenden Gesetzen. Man könnte es auch so ausdrücken. Deine eigene Freiheit geht so weit, solange du nicht die Freiheit des anderen einschränkst. Wenn meine Meinung eine Tatsache ist, also eine Tatsachenbehauptung wird mir nichts passieren, es sei denn sie ist falsch (falsche Tatsachenbehauptung). Wenn meine Meinung aber sich gegen einen anderen richtet, könnte es als Beleidigung auslegen werden. Die Grenzen, was beleidigend ist und was nicht sind nicht klar abgesteckt. Von daher empfehle ich hier jeden, wie auch im Geschäftsleben üblich, sich an den guten Ton zu halten. Ich persönlich verwende häufig solche Aussagen wie, offensichtlich, wohl, hierbei könnte, nach meiner Erfahrung usw., denn mit solchen schwammigen Aussagen ist die Chance gering das dir etwas passiert. Geize also nicht mit solchen Wörtern. Wenn man sich mal die Zeitungen aufmerksam durchliest, bemerkt man das dies ein legitimes Mittel ist, welches selbst gestandene Journalisten gerne einsetzen. Ansonsten bleibt mir hier nur noch zu sagen, manchmal ist weniger sagen mehr. 🙂
Da ich hier nicht alles über Abmahnungen wiedergegeben habe, empfehle ich euch das pdf-magazin upload. Die aktuelle Ausgabe haben sie ganz dem Thema Abmahnung gewidmet.
Umfrage: Abmahnungen gegen eCommerce-Unternehmer
Jeder hat das Zertifizierungs-Siegel des „Trusted Shops“ bestimmt schon einmal in einem Online-Shop gesehen. Jetzt hat das Zertifizierungsunternehmen „Trusted Shops“ eine Umfrage zu Abmahnungen gegen eCommerce-Unternehmer erstellt. In der Umfrage wurden 700 eCommerce-Unternehmer nach ihren Erfahrungen mit Abmahnungen von einem Mitbewerber befragt. Heraus kam, das die häufigsten Gründe für Abmahnungen bei falschen Widerrufsbelehrungen, Verstößen gegen das Markenrecht und die PreisangabenVO liegen.
via: berlinblawg
Hilfe Abmahnung was ist zu tun?
Gerade wer als Unternehmer sein Geld im Internet verdient, sei es das er einen online-Shop betreibt oder nur eine Webseite unterhält muss immer damit rechnen abgemahnt zu werden, ob berechtigt oder nicht. Was ist nun zu tun wenn einem eine Abmahnung ins Haus flattert?
Auf jeden Fall darf die Abmahnung nicht unwidersprochen beleiben, da unwidersprochene Abmahnungen einen pfändbaren Titel ergeben. Die Abmahner gehen dabei immer perfidere Wege um ihre Abmahnungen an den Abgemahnten zu senden, wie in diesem Artikel sehr schön beschrieben. Was bei Abmahnungen zu beachten ist kann man über diese Quellsammlung zu Abmahnungen erfahren.