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GmbH ist nicht immer als Rechtsform erlaubt

Einzelpraxis eines Arztes momentan nicht als GmbH möglich und nicht dienlich oder schlichtweg nicht gewollt!

Bei der GmbH-Gründung steht meist die Motivation der  Haftungsbeschränkung auf das Vermögen der Gesellschaft sowie steuerliche Aspekte im Vordergrund.

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 15.08.2012 zum Aktenzeichen (B 6 KA 47/11 R) steht fest, dass eine einzelne Arztpraxis nicht in der Rechtsform als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer anderen Form als Kapitalgesellschaft geführt werden kann. Das Gesetz lässt dies zumindest für Vertragsärzte nicht zu, wie dies das BSG in Kassel entschied. Ausgangspunkt des  Streits sind die bestehenden Sondervorschriften für Medizinische Versorgungszentren (MVZ), denn diese können als Kapitalgesellschaft geführt werden, etwa als GmbH oder auch als eingetragene Genossenschaft (eG).

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GmbH Gründung – Sacheinlage als Stammeinlage

 

Anstelle der der Einbringung/Einzahlung eines Geldbetrages kann im Gesellschaftsvertrag bei GmbH-Gründung die Erbringung einer Sacheinlage vereinbart werden.

Zur Vertiefung wird der Beitrag „Gründung einer GmbH“ empfohlen.

Was kann als Sacheinlage Eingang finden?

Im Prinzip alle vermögenswerten Positionen, welche zudem auch nicht zwingend bilanzfähig sein müssen. Die üblichsten Sacheinlagen sind:

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Gründung einer GmbH

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Mit Gründung einer GmbH (Rechtsform) wird eine juristische Person des privaten Rechtes, eine Firma geschaffen. Diese hat als juristische Person eigene Rechte und Pflichten.

Wesentlich ist, dass die GmbH Eigentümerin von Mobilien und Immobilien sein kann, sie hat eigenes Vermögen, kann klagen und/oder verklagt werden; und all dies losgelöst von den Rechte und Pflichten sowie dem Vermögen der Gesellschafter.

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und findet seine Grundlage im GmbH-Gesetz (GmbHG).

Das Recht der GmbH ist im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt.

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Wann kommt die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft?

Viele Existenzgründer warten ja schon sehnsüchtig auf die Mini GmbH oder auch haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft genannt. Das Warten wird wohl noch eine Weile andauern, da nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums das Inkrafttreten des neuen GmbH-Gesetzes erst im zweiten Quartal 2008 erfolgen wird. Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft wird kein Grundkapital als Einlage benötigt, womit die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eine Alternative zur englischen Limited darstellt. Außerdem wird mit der Änderung des GmbH-Gesetzes das bisher benötigte Grundkapital für eine GmbH von 25000 Euro auf 10000 Euro abgesenkt.

[via: berlinblawg]

Leitfaden für die Gründung einer GmbH

Einen sehr gelungenen Leitfaden für die Gründung einer GmbH habe ich auf existxchange.de gefunden. Dabei werden die einzelnen Schritte die zur Gründung einer GmbH notwendig sind nacheinander durchgegangen und gut erklärt. Besonders gelungen finde ich das der Autor Helmut Meisel sen. nicht nur das Prozedure erklärt, sondern auch Tipps und Tricks zur Gründung einer GmbH gibt.


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