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Gesellschaftsrecht – Ein unvermeidliches Thema für Gründer

Das Gesellschaftsrecht ist eine der wichtigsten Grundlagen für Unternehmen. Dieses Rechtsgebiet beschäftigt sich mit Vereinigungen, die einen bestimmten Zweck erfüllen. Dazu zählen natürlich auch Unternehmen. Wir stellen Ihnen einige Fragen vor, die in den Bereich des Gesellschaftsrechts fallen und für Gründer relevant sind.

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Selbstständig als Aktienhändler: Welche Rechtsform sollte man wählen?

All jene, die sich mit der Börse beschäftigen und im Zuge diverser Handelsaktivitäten Erfolge feiern konnten, werden sich irgendwann einmal die Frage stellen, ob man mit dem Aktienhandel auch den Lebensunterhalt bestreiten kann. Wäre es tatsächlich möglich, mit Aktien – so wie etwa Leonardo DiCaprio in „The Wolf of Wall Street“, reich zu werden?

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Firmenrecht

Wenn Sie auf dem Weg sind Ihr eigenes Unternehmen zu gründen, haben Sie sich wahrscheinlich schon um vieles Gedanken gemacht: Rechtsform, Businessplan, Konzepte und Finanzierungsmöglichkeiten. Aber haben Sie auch schon einen Namen für Ihr Unternehmen konzipiert? Ihr Rechtsanwalt aus Leipzig berät Sie gerne dabei, was es alles zu beachten gibt, wenn Sie eine geeignete Firma suchen.

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Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

Bei der Rechtsform muss zunächst entschieden werden, wie viele Personen das Unternehmen gründen möchten. Wenn nur eine Person das Unternehmen gründet, besteht die Möglichkeit, eine GmbH oder eine UG zu gründen. In dem Fall haften Sie auch als Einzelperson mit Ihrem gesamten Vermögen. Dies hat zur Folge, dass wenn Sie einmal Ihre Schulden nicht mehr begleichen können, Sie Ihre privaten Besitztümer verkaufen müssen. Deshalb ist es meistens so, dass wenn ein Einzelunternehmer betrieblich pleitegeht, er auch privat pleite ist. Wenn Sie sich allerdings für eine GmbH oder UG entscheiden, haften Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen. In diesem Fall wird die Gesellschaft mit Ihrer Einlage haftbar gemacht.

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Wie melde ich ein Gewerbe an? 10 Tipps für Existenzgründer

Existenzgründer haben in Deutschland so manche bürokratische Hürde zu überwinden, bevor es mit dem Betrieb richtig los gehen kann. Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen, sich auf dem Weg zum eigenen Unternehmen nicht zu verlaufen.

1. Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Zunächst einmal: Nicht jeder Selbstständige muss zwangsläufig ein Gewerbe anmelden. Die so genannten Freien Berufe etwa benötigen keine Gewerbeanmeldung, hier genügt es, dem Finanzamt in einem formlosen Schreiben Mitteilung zu machen. Zu den freien Berufen zählen

Die Auflistung ist nur unvollständig, da es eine ganze Reihe von freien Berufen gibt. Ihnen allen ist aber gemein, dass es sich um die Ausübung wissenschaftlicher, künstlerischer, erzieherischer oder schriftstellerischer Tätigkeiten handelt. Die Entscheidung darüber, wer Freiberufler ist und wer nicht, trifft immer das Finanzamt. Alle anderen sind Gewerbetreibende und müssen daher ein Gewerbe anmelden – mit allen dazu gehörigen Pflichten.

TIPP: Manche Selbstständige sind dem Grunde nach freiberuflich tätig, aber können unter Umständen trotzdem zu den Gewerbetreibenden gezählt werden. Wenn beispielsweise ein Programmierer nicht nur programmiert, sondern auch Hardware verkauft, so muss er beide Geschäftsfelder strikt räumlich und organisatorisch trennen – ansonsten wird das Finanzamt auf alle Einkünfte Gewerbesteuer berechnen, auch auf die aus der eigentlich freiberuflichen Tätigkeit. Eine saubere Trennung der Geschäftsfelder erfolgt z. B. durch separate Konten und separate Arbeitsplätze.

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Existenzgründung mit UG (haftungsbeschränkt)

Chance für Existenzgründung UG (haftungsbeschränkt)

Für Existenzgründer kleiner Unternehmen, die mit geringem Kapital auskommen aber trotzdem eine Haftungsbeschränkung nicht missen möchten, eignet sich die UG (haftungsbeschränkt), wobei es sich nicht um eine eigenständige Rechtsform handelt sondern, die Mini-GmbH stellt eine Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dar.

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Existenzgründung auch ohne Kapital

GbR-Beteiligung auch ohne Kapital möglich

Bei der Rechtsformwahl ist es von Bedeutung, welcher Kapitalaufwand durch die Existenzgründer aufgebracht werden muss. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stellte in einer aktuellen Entscheidung – Beschluss vom 20. September 2012, AZ: 20 W 264/12 – klar, dass es für die Gesellschafterstellung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gerade nicht erforderlich ist, dass der Gesellschafter einen Kapitalanteil verzeichnet sondern, dass das Gesetz hier ausdrücklich und konkret darstellt, dass der Beitrag eines Gesellschafters auch in der Leistung von Diensten liegen kann.

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Was muss ich zur Gründung einer GbR wissen?

Welcher Gesellschaftstyp?

Der Unternehmer muss bei der Gründung einer Gesellschaft vorab und auch innerhalb regelmäßiger Abstände im laufenden Geschäftsbetrieb genau prüfen, welcher Gesellschaftstyp für das erstrebte Ziel geeignet ist oder ob eine Gesellschaftsumwandlung sinnvoll und zweckmäßig wäre. Auch wenn die GmbH in Deutschland noch immer die wohl favorisierteste Form für Unternehmen überhaupt ist, gibt es doch viele andere Geschäftsformen, die ebenfalls eine gute Chance und Grundlage bieten, den erstrebten Geschäftszweck umzusetzen und die angedachten Ergebnisse zu erreichen. Dabei ist es vor allem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die von vielen frischen Unternehmen gewählt wird, um mit relativ geringem Gründungsaufwand in die Selbstständigkeit zu starten. Im Gegensatz zu der GmbH gibt es allerdings viele Dinge, die bei der Gründung beim späteren Verlauf der Geschäfte beachtet werden müssen. So hat die GbR keine Beschränkung der Haftung auf das Firmenvermögen, sondern innerhalb einer GbR ist die Gesellschaft mit ihrem Vermögen und darüber hinaus die Gesellschafter privat vollumfänglich haftbar.

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Kaufmannseigenschaft – Kaufmannsformen

Grundlagen des Handelsrechts – Teil II

Kaufmannseigenschaften und -formen sind in §§ 1-6 HGB geregelt

Das HGB unterscheidet hierbei den „Ist-Kaufmann“ vom „Kann-Kaufmann“, „Form-Kaufmann“, „Fiktiv- bzw. Schein-Kaufmann“.

„Ist-Kaufmann“

Der „Ist-Kaufmann“ bestimmt sich alleinig aufgrund der ausgeübten Tätigkeit, nämlich:

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GmbH ist nicht immer als Rechtsform erlaubt

Einzelpraxis eines Arztes momentan nicht als GmbH möglich und nicht dienlich oder schlichtweg nicht gewollt!

Bei der GmbH-Gründung steht meist die Motivation der  Haftungsbeschränkung auf das Vermögen der Gesellschaft sowie steuerliche Aspekte im Vordergrund.

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 15.08.2012 zum Aktenzeichen (B 6 KA 47/11 R) steht fest, dass eine einzelne Arztpraxis nicht in der Rechtsform als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer anderen Form als Kapitalgesellschaft geführt werden kann. Das Gesetz lässt dies zumindest für Vertragsärzte nicht zu, wie dies das BSG in Kassel entschied. Ausgangspunkt des  Streits sind die bestehenden Sondervorschriften für Medizinische Versorgungszentren (MVZ), denn diese können als Kapitalgesellschaft geführt werden, etwa als GmbH oder auch als eingetragene Genossenschaft (eG).

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