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Was muss ich zur Gründung einer GbR wissen?
Geschrieben am März 29, 2013
abgelegt unter: Existenzgründung, Rechtsformen, Versicherung
Welcher Gesellschaftstyp?
Der Unternehmer muss bei der Gründung einer Gesellschaft vorab und auch innerhalb regelmäßiger Abstände im laufenden Geschäftsbetrieb genau prüfen, welcher Gesellschaftstyp für das erstrebte Ziel geeignet ist oder ob eine Gesellschaftsumwandlung sinnvoll und zweckmäßig wäre. Auch wenn die GmbH in Deutschland noch immer die wohl favorisierteste Form für Unternehmen überhaupt ist, gibt es doch viele andere Geschäftsformen, die ebenfalls eine gute Chance und Grundlage bieten, den erstrebten Geschäftszweck umzusetzen und die angedachten Ergebnisse zu erreichen. Dabei ist es vor allem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die von vielen frischen Unternehmen gewählt wird, um mit relativ geringem Gründungsaufwand in die Selbstständigkeit zu starten. Im Gegensatz zu der GmbH gibt es allerdings viele Dinge, die bei der Gründung beim späteren Verlauf der Geschäfte beachtet werden müssen. So hat die GbR keine Beschränkung der Haftung auf das Firmenvermögen, sondern innerhalb einer GbR ist die Gesellschaft mit ihrem Vermögen und darüber hinaus die Gesellschafter privat vollumfänglich haftbar.
Anmeldung bei Finanzamt, Gewerbeamt und andere Notwendigkeiten
Der große Vorteil der normalen GbR liegt in der sehr einfachen Gründung. Hier reicht die Willenserklärung von zwei Gesellschaftern, welche sicht auf Gesellschaftszweck und -ziel geeinigt haben und schon ist die GbR formell gegründet. So notwendig, is eine Eintragung beim Gewerbeamt vorzunehmen und das Finanzamt zu informieren. Auch wenn die GbR in der Gründung relativ einfach ist, könnte sich hier ein Seminar vor der eigentlichen Existenzgründung empfehlen. Alle relevanten Dinge rund um die Gründung werden noch einmal beleuchtet und die Kosten können später sogar im Zuge der Gründungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Der Prozess bis zur endgültig erfolgreichen Tätigkeit ist zum Beispiel ein wichtiger Bestandteil dieser Seminare. Dabei geht es auch um die wichtigen Themen z.B. rund um die Einlagen und Beteiligungsformen in den Unternehmen.
Bareinlage und Startkapital
Vielen Existenzgründern ist Möglichkeit der Gründung einer GmbH nicht zugänglich, weil die Einlage für das Stammkapital nicht erbracht werden kann. Hier besteht aber die Möglichkeit einer Gründung der sog. Mini-GmbH. Bei der Wahl der Rechtsform einer GbR besteht diese Hürde nicht. Allerdings ist hier auch nicht die Haftunsbeschränkung, wie bei der GmbH vorliegend, so dass Verbindlichkeiten, welche von der Gesellschaft (GbR) nicht gedeckelt werden können, von den Gesellschaftern privat ausgeglichen werden müssen. Daher ist es für die Gründer von einer hohen Wichtigkeit, sich mit den richtigen Versicherungenpolicen auszustatten, um zusätzlichen Kostenentstehungen zu entgehen. Mit einer Rechtsschutzversicherung Arbeitsrechtsschutz können zum Beispiel Probleme mit Arbeitnehmern geregelt werden.
Wer sich also mit allen Themen rund um die GbR auskennen möchte, sollte folgende Dinge beachten und machen:
- Die Industrie- und Handelskammer bietet eine Vielzahl von attraktiven Leistungen und Seminaren rund um die Gründung an.
- Auch die Agentur für Arbeit kann mit Coachings und den wichtigsten Beratungen sehr helfen.
- Die Gründung sollte in jedem Fall nach der Beratung durch einen Steuerberater oder Notar erfolgen.
Die GbR ist also eine Möglichkeit zur Gründung. Es müssen aber viele Dinge beachtet werden.
Tags: GbR, GmbH, Gründerwissen
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