Gewerbeamt - so melde ich mein Gewerbe beim Gewerbeamt an 

Jeder Gewerbebetrieb muß beim zuständigen Gewerbeamt (Bürgermeisteramt, Gemeinde) angemeldet werden.
Notwendig ist hierzu ein Personalausweis bzw. Paß sowie eventuell besondere Genehmigungen und Nachweise (zum Beispiel Handwerkskarte, Konzessionen usw.).

Beim Gewerbeamt müssen nicht angemeldet werden:

-Freie Berufe (Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte)
-Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler
-Land- und Forstwirtschaft

Über Ihre Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende Behörden informiert :

-das Finanzamt
-die Berufsgenossenschaft
-das Statistische Landesamt
-die Handwerkskammer (bei Handwerksberufen)
-die Industrie- und Handelskammer
-das Handelsregistergericht

Achtung, besser mit diesen Behörden selbst Kontakt aufzunehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und auftauchende Fragen direkt zu klären!!

 



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