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Steuerliche Änderungen 2014
Geschrieben am Februar 5, 2014
abgelegt unter: Aktuell, Steuern
Neuregelungen mit Beginn des Jahres 2014 in Kraft getreten.
Nach §3 AO (Abgabenordnung) sind Steuern:
„Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“
Änderungen im Einkommensteuerrecht
Anhebung des Einkommenssteuerfreibetrages
Neu ist, dass der Grundfreibetrag beim Einkommensteuertarif angehoben wurde, mit der Folge, dass von dem zu versteuernden Einkommen ab 2014 ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.354 EUR bei Einzelveranlagung und 16.708 EUR bei Zusammenveranlagung steuerfrei bleibt.
Weitere einkommensteuerrechtliche Änderungen
Es gilt nunmehr die Anhebung des Höchstbetrags von Unterhaltsleistungen für die Veranlagungszeiträume 2013 auf 8.130 Euro und für 2014 auf 8.354 Euro. Ferner gelten nunmehr Vereinfachungen bei der Berücksichtigung von Vorsteuerberichtigungsbeträgen;
Regelungen zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlichen Übertragung von Verpflichtungen, durch die verhindert wird, dass gesetzliche Passivierungsbeschränkungen bei Verpflichtungsübernahmen ins Leere laufen; diese werden ergänzt durch eine Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen im Falle einer Konzernzugehörigkeit (Ausschluss des Gestaltungsmissbrauchs). Weiter gelten Änderungen im Bereich des Erwerbs von Wirtschaftsgütern im Umlaufvermögen zur Bekämpfung von Steuergestaltungsmodellen.
Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts
Das Unternehmenssteuerrecht wurde weiter vereinfacht und rechtssicherer gestaltet. Insbesondere werden ab 2014 steuerliche Organschaften, also gemeinsam besteuerte Unternehmen einer Unternehmensgruppe mit Erleichterungen bedacht. Ferner wurden die steuerrechtlichen Regelungen insbesondere des Investmentsteuerrechts und außersteuerrechtliche Normen an das Kapitalanlagegesetzbuch angepasst, so dass sich für Unternhemer empfiehlt, sich mit dem begleitendenen Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die Änderungen vorteilsgewinnend zu berücksichtigen.
Reduzierung der steuerfreien Basismenge auf 95 g/km für PKW
Ab dem 01.01.2014 gilt für Personenkraftwagen mit erstmaliger Zulassung zum Verkehr eine im KraftStG geregelte Absenkung des steuerfreien Teils des CO2-Wertes, mit der Folge, dass dann die steuerfreie Basismenge von derzeit 110 g/km reduziert auf 95 g/km wird.
Weitere Änderungen sind gegenständlich, welche unternehmensbezogen beim Steuerberater bzw. Steuerkundigen hinterfragt werden sollte, um entsprechend reagieren zu können.
Tags: Änderungen 2014
Kommentare
One Response to “Steuerliche Änderungen 2014”
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Steuerfrei ist so ein toller Begriff… Vielen Dank für die Zusammenfassung