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Änderung der Steuerberatervergütungsordnung
Geschrieben am Januar 17, 2013
abgelegt unter: Allgemein, Rechnungswesen, Steuern
Die Kosten für die Steuerberatung erhöhen sich.
Die bisherige Steuerberatergebührenordnung wird durch die neue Steuerberatervergütungsverordnung abgelöst.
Die neue Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist zum 20.12.2012Â in Kraft getreten. Mit der StBVV wird eine gerechtfertigte Anpassung der Steuerberatergebühren, wleche eine grundlegende Änderung im Jahre 1998 erführ, vorgenommen.
Hierin wird neben der Erhebung der Gebühren nun auch die Erstattung von Auslagen ausdrücklich geregelt. Seit der letzten grundlegenden Anpassung ist der Preisindex um mehr als 22 % gestiegen, was die Anpassung der Steuerberatergebühren notwendig werden ließ, um eine Angleichung der gestiegenen Preise und Kosten in den Steuerberatungskanzleien zu erreichen.
Erhöhung der Steuerberaterkosten.
Wesentlichste Veränderung bildet die lineare Erhöhung der Tabellen A bis E, die Anhebung der Zeitgebühr und die Erhöhung einiger Gegenstandswerte zu nennen. Im Durchschnitt, wenn man eine solche Betrachung überhaupt anstellen sollte, erhöhen sich die Gebühren aufgrund des der neuen StBVV um ca. fünf Prozent für den steuerlichen Einzelfall.
Bei Unklarheiten im Hinblick auf die Steuerberatergebührenrechnung sollte beim Steuerberater hinterfragt werden, der Berufsstand der Steuerberater ist zur Aufklärung der Kosten verpflichtet.
Uwe Merten
Tags: Steuerberaterkosten
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