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Ab 01.01.2013 Authentifizierung bei Umsatzsteuer-Voranmeldung / Lohnsteuer-Anmeldung
Geschrieben am Oktober 17, 2012
abgelegt unter: Aktuell, Existenzgründung, Gesetze, Organisation, Rechnungswesen, Steuern
Momentan können Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen als elektronische Steuererklärungen mit dem Verfahren ELSTER ohne Authentifizierung, also ohne den Nachweis der Echtheit, Originalität, an das Finanzamt übermittelt werden.
Aufgrund einer Änderung der geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung müssen ab dem 1.1.2013 (Vor-)Anmeldungen zwingend authentifiziert übermittelt werden. Dies gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Das bedeutet, dass ab dem vorbenannten Zeitraum die elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen bundesweit nur noch mit Authentifizierung zulässig ist. Betroffene Unternehmer sollten sich schon zeitig elektronisch bei ELSTER registrieren, um das für die Authentifizierung benötigte elektronische Zertifikat zu erhalten.
Die Registirierung auf dem Elster-Online-Portal dauert in der Regel 14 Tage.
Uwe Merten
Tags: Authentifizierung, Finanzamt, Lohnsteueranmeldung, Steuern, Umsatzsteuervoranmeldung
Kommentare
2 Responses to “Ab 01.01.2013 Authentifizierung bei Umsatzsteuer-Voranmeldung / Lohnsteuer-Anmeldung”
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