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Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.06.2012 zum Aktenzeichen 14 Sa 185/12 festgestellt, dass die Schriftform bei Kündigung von Arbeitsverhältnissen unbedingt einzuhalten ist. Dies auch dann, wenn der Arbeitnehmer sich mit anderweitiger Kündigungsform einverstanden erklärte. Weiterlesen

Werbung per E-Mail. Was ist zu beachten?

Mittlerweile sind die Kosten für Werbemaßnahmen zu einer festen Berechnungsgröße bei der Kostenkalkulation von Unternehmen und natürlich auch bei der Existenzgründung geworden. Es ist daher verständlich, dass eine Form der „preiswerten“ E-Mail-Werbung gerade Existenzgründer und Jungunternehmer anzieht, um schnell und zielsicher auf eigene Leistungen aufmerksam zu machen.

Achtung: Grundsätzlich sind bei Werbemaßnahmen datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Normierungen einzuhalten. So auch bei der E-Mail-Werbung. Weiterlesen

Gewerbefreiheit im Zusammen-/Gegenspiel mit der Erlaubnispflichtigkeit

Eigentlich herrscht in Deutschland Gewerbefreiheit.

Das bedeutet, dass für die Ausübung der meisten Gewerbe keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Weiterlesen

Mobilität – Führerscheinneuregelung

Die Mobilität ist für Unternehmer wichtig, deshalb hier einige Anmerkungen zu wichtigen Änderungen.

Am19.01.2013 tritt eine geänderte Fahrerlaubnisverordnung in Kraft.

Hiernach verlieren die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine ihre Gültigkeit. Neu ausgestellte Führerscheine, was auch für solche nach Entzug, Verlust und/oder Unleserlichkeit/Aktualisierung des Fotos gilt, sind künftig nur noch 15 Jahre gültig. Weiterlesen

Unternehmensnachfolge / Vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge als Schritt zur rechtlichen und wirtschaftlichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge.

Wenn zu Lebzeiten des Unternehmers keine Regelungen zur vorweggenommenen oder endgültigen Unternehmensnachfolge getroffen werden, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wegen der sehr unterschiedlichen denkbaren Lebens-, Familien- und wirtschaftlichen Verhältnisse kann es notwendig sein, die gesetzliche Erbfolge nicht abzuwarten, sondern andere Möglichkeiten der optimalen Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragung zu suchen. Als Möglichkeit kommt hier die vorweggenommene Erbfolge in Betracht. Bei der vorweggenommenen Erbfolge trennt sich der Unternehmer bereits zu Lebzeiten von Vermögensbestandteilen und überträgt diese auf seine, die ohnehin zur Weiterführung des Unternehmens angedachten und bereiten Kinder und/oder andere potentielle, steuerprivilegierte Nachfolgegeneration.

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Bestimmung der Nachfolge im Unternehmen durch Nachfolge-, Fortsetzungs- und Eintrittsklauseln

Bei Personen- oder Kapitalgesellschaften beeinflussen nicht nur erbrechtliche sondern auch gesellschaftsrechtliche Regelungen die Nachfolge, deshalb finden sich üblicherweise im Gesellschaftsvertrag einer GmbH, KG, OHG oder GbR sogenannte Nachfolgeklauseln.

Der Existenzgründer (Unternehmer) kann also schon bei Gründung und Aufsetzung des Gesellschaftsvertrages maßgeblichen Einfluss auf das Schicksal seines Unternehmens nach dem Erbfall ausüben und dessen Entwicklung durch die Wahl eines geeigneten Nachfolgers beeinflussen.

Ein zentraler Punkt des Unternehmertestaments – neben vielen weiteren – ist deshalb die Gestaltung von Nachfolgeklauseln. Hierbei kommt es ganz entscheidend auf die Rechtsform des Unternehmens an.

Grundsätzliches:

Mit dem Tod eines Menschen endet seine Rechtsfähigkeit, also die Fähigkeit Träger  von Rechten und Pflichten zu sein. Sein Vermögen geht im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Ein besonderer Übertragungsakt ist hier nicht erforderlich. Die sogenannte Universalsukzession umfasst neben dem Übergang von Eigentum, schuldrechtlichen oder dinglichen Ansprüchen sowie höchstpersönlichen Rechten auch den Übergang von Gesellschaftsanteilen an Handelsgeschäften.

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Scheinselbständigkeit – ein Risiko für Unternehmer

Der Unterschied scheint klar: Es gibt Arbeiter bzw. Angestellte, und es gibt Selbstständige – Menschen also, die bei keinem Arbeitgeber angestellt sind. Es gibt aber noch eine dritte Gruppe, die sich, oft ohne es zu wissen, in einer Art Schattenbereich aufhält: die Gruppe der Scheinselbstständigen …
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Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet ist ein heikles Thema. Schlagwörter wie Abmahnungen und Unterlassungserklärungen rufen bei vielen Ängste vor überzogenen Rechnungen abmahnwütiger Anwälte hervor. Doch mit etwas Wissen über das Urheberrecht im Internet sind diese meist unbegründet. Doch wenn man im Internet publiziert sollte man sich trotz alledem gut über das Urheberrecht im Internet informieren.

Nach der tollen 11-teiligen Serie zum Thema Urheberrecht im Internet auf selbst und ständig habe ich dort nun ein Verweis einer gute Informationsquelle zum Thema Urheberrecht gefunden. Auf irights.info gibts jede Menge Informationen zum Urheberrecht. Neben News und einem Glossar werden dem Leser viele Hintergrundinformationen zum Urheberrecht mit Fallbeispielen und Tipps geboten. Für jeden Existenzgründer, nicht nur aus dem E-Business-Bereich, ein Muss. Lesebefehl!

Für diejenigen unter euch, die die 11-teilige Serie zum Thema Urheberrecht im Internet noch nicht kennen poste ich hier mal die Links. Ich fand die Serie von Thomas Schwenke sehr aufschlußreich und gut verständlich erklärt. Von daher auch hier von meiner Seite ein Lesebefehl!

01. Im rechtlichen Dschungel beim Klau von Websites (Part 1)
02. Im rechtlichen Dschungel beim Klau von Websites (Part 2)
03. Im rechtlichen Dschungel beim Klau von Websites (Part 3)
04. Im rechtlichen Dschungel beim Klau von Websites (Part 4)
05. Im rechtlichen Dschungel beim Klau von Websites (Part 5)
06. Im rechtlichen Dschungel beim Klau von Websites (Part 6)
07. Im rechtlichen Dschungel beim Klau von Websites (Part 7)
08. Im rechtlichen Dschungel beim Klau von Websites (Part 8 )
09. Im rechtlichen Dschungel beim Klau von Websites (Part 9)
10. Im rechtlichen Dschungel beim Klau von Websites (Part 10)
11. Im rechtlichen Dschungel beim Klau von Websites (Part 11)

deutsche Meistertitel durch die EU anerkannt

Bei den Verhandlungen über die Anerkennung des deutschen Meistertitels, in eine dem Qualifikationsniveau des deutschen Meistertitels angemessene Stufe der neuen EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie (2005/36/EG vom 7. September 2005), ist der Durchbruch gelungen. Einige Mitgliedstaaten befürchteten, dass sich die Aufnahme der Meisterausbildungen in den Anhang II der Richtlinie generell negativ auf die Freizügigkeit ihrer Berufsangehörigen im Handwerk auswirken könnte. Dies Befürchtungen konnten nun ausgeräumt werden, wodurch ein schriftliches Abstimmungsverfahren eingeleitet wird, welches voraussichtlich zum Herbst 2007 abgeschlossen sein wird.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Hartmut Schauerte, unterstreicht die Bedeutung dieser Entwicklung:

„Dieser erste Schritt zur adäquaten Einstufung des deutschen Meistertitels ist nicht nur wichtig, damit das hohe Niveau der deutschen Meisterausbildung im Handwerk in einem vereinten Europa gebührend anerkannt wird, sondern auch dafür, dass in der Zukunft der Weg zum Meister weiter attraktiv bleibt.“

Der deutsche Meistertitel wird dadurch in die dritte Qualifikationsstufe aufgenommen. Deutsche Meister können aufatmen, der Meistertitel ist gerettet.

Abmahnungen – abgemahnt, abgezockt und selber schuld

Abmahnungen sind sicherlich ein ganz wichtiges Thema. Gerade Existenzgründer, unbedarft und voller Tatendrang begeben sich oftmals ungewollt in gefährliche Fahrwasser. Nach meinem letzen Artikel „Warum man als Firma einen Weblog betreiben sollte“ schiebe ich heute gleich ein passendes Thema hinterher. Abmahnungen. Wer kennt nicht das Gefühl, wie sich der Magen zusammenkrampft und das nur weil man wieder eine dieser Spam-Mails im Briefkasten hatte und die erstmal für eine Abmahnung hielt. Gut da legt sich die Aufregung schnell wieder. Das Gefühl aber bleibt und vor allem der Gedanke, kann ich mit den Sachen die ich im Internet mache auch abgemahnt werden?

Fangen wir also der Reihe nach an.

Wann und von Wem kann man abgemahnt werden?

Abgemahnt kann man werden, wenn man einen Rechtsverstoß begeht. Derjenige der dadurch geschädigt wird, hat das Recht einen abzumahnen. Das führt uns gleich zur nächsten Frage, was ist denn ein Rechtsverstoß. Ein Rechtsverstoß könnte z.B. die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Dokumentes, wie Bilder, Texte, Grafiken sein. Auch bei der Benutzung eines markenrechtlich geschützen Logos handelt es sich um einen Rechtsverstoß, wenn der Markeninhaber der Benutzung des Logos nicht zugestimmt hat. Unternehmer können andere Unternehmen abmahnen wenn diese sich nicht an gesetzliche Bestimmungen halten und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das ist dann ein Rechtsverstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Dann gibt es da noch die Abmahnungen wegen unzureichender oder fehlender Impressumsangaben. Und was viele nicht wissen, es ist auch mögliche eine wiedergegebene Meinung abzumahnen, doch dazu später mehr.

Man sieht also, abgemahnt werden kann man wegen unzähliger Dinge. Auch beziehen sich Abmahnungen nicht immer nur auf das Urheberrecht, sondern können auch durch das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht gerechtfertigt sein.

Wie wird abgemahnt?

In der Regel erhält man einen Brief mit der Aufforderung der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Das heisst das man sich dazu bereit erklärt etwas zu unterlasssen und bei Zuwiderhandlung die entsprechenden Konsequenzen zu tragen. Bei den Strafen für das Zuwiderhandeln handelt es sich in zumeist um Geldsummen. Diese sind recht hoch, um auch genügend Abschreckungspotential zu haben. Mit dem Abgeben einer strafbewährten Unterlassungserklärung gesteht man zudem ein, das man etwas falsch gemacht hat, also ein Rechtsverstoß vorliegt. Den bis dahin durch diesen Rechtsverstoß entstandenden Schaden muss man natürlich auch begleichen.

Was kann ich tun um nicht abgemahnt zu werden?

Wenn man Bilder aus dem Internet benutzen möchte, sollte man sich genau über die rechtliche Situation erkundigen. Einfach so Bilder aus dem Internet weiterwenden das geht nicht (siehe Fall Brötchen). Freie Bilddatenbanken wie photocase, aboutpixel und wie sie noch alle heißen sind mit Vorsicht zu genießen. Zwar weisen diese Bilddatenbanken darauf hin, dass das Bild im Internet weiterverwendet werden darf, doch die rechtliche Situation ist hier nicht ganz klar. Ich empfehle dann lieber Bilddatenbanken wie fotolia. Da kosten die Bilder zwar etwas, dafür ist eine Weiterverwendung aber ausdrücklich erlaubt. Von den Videoportalen wie Youtube, Google Video und Co. rate ich auch ab, da hier die rechtliche Situation auch nicht abschließend geklärt ist. Zwar habe ich noch keine Fall gehört, bei dem es zu einer Abmahnung aufgrund der Benutzung eines Videos aus einer Videoplattform kam, aber generell würde ich davon abraten, es sei denn der Ursprung des Videos ist zweifelsfrei geklärt und rechtlich nicht zu beanstanden. Auch flickr ist mit Vorsicht zu genießen, wenn hier Fotos verwendet werden sollen, dann bitte nur solche die unter der Creative Commons laufen. Der beste Weg sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen ist zweifelsohne die direkte Anfrage beim Urheber. Wenn dieser der Benutzung zustimmt kann nichts mehr schief gehen. Oftmals findet man auch Bilder im Pressebereich von Firmen oder Webseiten, wenn dort die Benutzung nicht ausdrücklich verboten ist, denke ich dürfte es dabei keine Probleme geben.

Bei Texten sollte man auch sehr vorsichtig sein. Am besten man schreibt seine eigenen Texte. Niemand wird dich abmahnen wenn du deinen eigenen Text schreibst, selbst dann nicht wenn man ihn irgendwo anders gelesen und neu zusammengeschrieben hat. Das machen sowieso die meisten 🙂
Eine Möglichkeit andere Texte zu verwenden, sind Zitate. das heisst aber nicht, das man einfach den gesamten Text nimmt und mit Zitatzeichen versehen kann. Duplikate kann man sehr schnell mit Internetdiensten wie copyscape erkennen. Und wenn man sich vor Augen hält, das die Suchmaschine Google keinen doppelten Inhalt (DC = duplicate content) mag, dann lässt man sowieso die Finger davon, es sei denn man möchte nicht in den Serps (Suchmaschienergebnissen) gelistet sein. Wer trotzdem nicht alleine schreiben möchte, dem kann man solche Dienste wie textbroker empfehlen. Und auch Pressemitteilungen stellen eine Möglichkeit dar, nicht selber schreiben zu müssen. Bedenke aber das es sich hierbei schnell um DC handeln könnte.

Wenn du markenrechtlich geschütze Logos verwenden möchtest, selbst wenn du nur darüber berichtest, solltest du dir die Genehmigung zur Verwendung der Marke beim Markeninhaber einholen. Ansonsten kann es dir so wie dem Saftblog ergehen. Wer dann keine große Community hinter sich hat, für den wirds dann richtig teuer. Auch das Benennen von Marken sollte mit Vorsicht genossen werden. Das hauptsächliche Problem bei den Marken stellen nicht die Marken dar, sondern der Umstand das du eben mit dieser Marke (neben dem Logo wird sie meistens auch benannt) in den Suchmaschinen vielleicht mit dem Keywort = Marke vor dem eigentlichen Markeninhaber stehst und das sehen die nicht gerne. Aber das sollte man von Einzelfall zu Einzelfall abwägen. Ein Beispiel. Wenn ich z.B. für Sony (mmh… hier benenne ich auch eine Marke) die Spielkonsole PS3 über das Amazons Partnerprogramm vertreibe, dann liegt es wohl nicht im Interesse von Sony das ich den Namen der Spielkonsole nicht nennen darf. Hier muss jeder selber wissen wie weit er gehen möchte. Im Zweifelsfall immer beim Rechteinhaber nachfragen.

Kommen wir jetzt wie oben schon angesprochen auf den Umstand, das auch Meinungen abgemahnt werden können. Wir haben hier in Deutschland zwar sowas wie Meinungsfreiheit, dass heisst aber nicht, das du alles sagen darfst. Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen in höher stehenden Gesetzen. Man könnte es auch so ausdrücken. Deine eigene Freiheit geht so weit, solange du nicht die Freiheit des anderen einschränkst. Wenn meine Meinung eine Tatsache ist, also eine Tatsachenbehauptung wird mir nichts passieren, es sei denn sie ist falsch (falsche Tatsachenbehauptung). Wenn meine Meinung aber sich gegen einen anderen richtet, könnte es als Beleidigung auslegen werden. Die Grenzen, was beleidigend ist und was nicht sind nicht klar abgesteckt. Von daher empfehle ich hier jeden, wie auch im Geschäftsleben üblich, sich an den guten Ton zu halten. Ich persönlich verwende häufig solche Aussagen wie, offensichtlich, wohl, hierbei könnte, nach meiner Erfahrung usw., denn mit solchen schwammigen Aussagen ist die Chance gering das dir etwas passiert. Geize also nicht mit solchen Wörtern. Wenn man sich mal die Zeitungen aufmerksam durchliest, bemerkt man das dies ein legitimes Mittel ist, welches selbst gestandene Journalisten gerne einsetzen. Ansonsten bleibt mir hier nur noch zu sagen, manchmal ist weniger sagen mehr. 🙂

Da ich hier nicht alles über Abmahnungen wiedergegeben habe, empfehle ich euch das pdf-magazin upload. Die aktuelle Ausgabe haben sie ganz dem Thema Abmahnung gewidmet.

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