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Existenzgründung mit steuerlicher Erleichterung bei sog. Kleinunternehmen
Kleinunternehmerregelung
Speziell für Kleinunternehmen hat der Gesetzgeber einige Regelungen geschaffen, welche dass alltägliche Geschäftsleben vereinfachen können, denn Unternehmer mit einem niedrigen Umsatz werden wie Nichtunternehmer behandelt. Dies führt dazu, dass, wenn man als Kleinunternehmer gilt, keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Die so genannte Kleinunternehmerregelung ist in § 19 Umsatzsteuergesetz geregelt.
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinunternehmer sind:
1. Der Jahresumsatz – bei Existenzgründern der hochgerechnete, voraussichtliche – einschließlich der möglichen Umsatzsteuer darf voraussichtlich nicht 17.500 € überschreiten.
2. Im Folgejahr darf der voraussichtliche Gesamtumsatz des betreffenden Jahres 50.000 € nicht übersteigen.
