Navi: Startseite »Startseite »
Unter welchen Konditionen ist eine fristlose Kündigung möglich?
Geschrieben am Februar 9, 2017
abgelegt unter: Arbeitsrecht
Selbstverständlich will man eine fristlose Kündigung der Arbeitnehmer soweit es geht vermeiden. In manchen Fällen ist ein weiteres Arbeitsverhältnis jedoch nicht zumutbar, sodass nur eine fristlose Kündigung in Frage kommt. In aller Regel lohnt es sich, bei einem kompetenten Anwalt, wie Sie ihn beispielsweise auf  www.flegl-rechtsanwaelte.de finden,  in Sachen Arbeitsrecht Hilfe zu holen. Wie das weitere Vorgehen sowie die rechtlichen Hintergründe aussehen und welche Erfolgsaussichten die Kündigung hat, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Außerordentliche und eine ordentliche Kündigung
Zunächst einmal ist der Unterschied zwischen eine außerordentlichen und eine ordentlichen Kündigung zu nennen. Im Wesentlichen liegt der Unterschied darin, dass bei einer außerordentlichen Kündigung ein wichtiger Grund genannt werden muss, während bei einer ordentlichen Kündigung ein einfacher Grund ausreicht.
Fristen bei Kündigungen
Die Bezeichnung „fristlose Kündigung“ ist juristisch ungenau, da unter Umständen auch eine ordentliche Kündigung ohne Einhaltung der Frist und ebenso eine außerordentliche Kündigung mit der Einhaltung einer Frist ausgesprochen werden kann. Eine fristlose, außerordentliche Kündigung, mit der eine Kündigung wegen einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Frist gemeint ist, ist nicht in jedem Fall möglich und kann von dem Arbeitnehmer vor Gericht gezogen werden. Ob die fristlose Kündigung vor Gericht Erfolg hat, ist dabei vor allem vom Grund der Kündigung abhängig. Denn grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt wird, den Umstand, der schlussendlich zur Kündigung führen könnte, selbst zu beseitigen, sofern dies möglich ist.
Dementsprechend hat beispielsweise die Klage gegen eine außerordentliche, fristlose Kündigung aufgrund längerer Abwesenheit durch Krankheit verhältnismäßig geringe Aussichten auf Erfolg. Auch im Zuge einer Abmahnung wäre der Arbeitnehmer kaum in der Lage, den Umstand der Krankheit selbstständig zu beseitigen. In diesem Fall würde der zuständige Anwalt dennoch prüfen, ob der Grund der Kündigung schwerwiegend genug ist, um diese zu rechtfertigen.
Anders sieht es aus, wenn die Kündigung im Verhalten des Arbeitnehmers begründet ist. Hier wäre es durchaus im Bereich des Möglichen, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten im Zuge einer Abmahnung ändert. Klagt der Arbeitnehmer gegen Ihre Kündigung, würde die außerordentliche Kündigung entweder in eine ordentliche Kündigung umgewandelt, oder aber das gesamte Beschäftigungsverhältnis wiederhergestellt werden.
Was Arbeitnehmer tun können
Wer als Arbeitnehmer eine außerordentliche, fristlose Kündigung erhält, sollte also keineswegs verzweifeln. Oft ergeben sich genug Möglichkeiten, mit Hilfe rechtlichen Beistands in Form eines Anwalts, gegen eine solche Kündigung erfolgreich vorzugehen und gegebenenfalls sogar eine Wiederherstellung des bisherigen Arbeitsverhältnisses zu erwirken. Auch die Umwandlung der außerordentlichen Kündigungen in eine ordentliche Kündigung kann erreicht werden.
Kommentare
einen Kommentar schreiben