Navi: Startseite »Startseite »
Staatliche Hilfen und Zuschüsse bei Betriebsgründung
Geschrieben am Juni 26, 2013
abgelegt unter: Existenzgründung
Eine Betriebsgründung ist unter Umständen sehr zeitaufwendig und vor allem auch mit finanziellen Risiken verbunden. Um diese gerade in der Anfangszeit
etwas abzumildern, gibt es Staatliche Hilfen und Zuschüsse bei der Betriebsgründung, die beantragt werden können. Wie diese im
Einzelnen aussehen und wer einen Anspruch darauf hat, dass wollen wir im Folgenden näher erläutern.
Welche Förderprogramme gibt es?
Es gibt verschiedene Förderprogramme vomBund, den Ländern und der EU. Man unterscheidet in diesem Bereich zwischen zinsgünstigen Darlehen und
Zuschüssen, die nicht zurück gezahlt werden müssen. Bei Darlehen als Gründungszuschuss profitieren die Darlehensnehmer dabei häufig von sehr
langen Laufzeiten, günstigen Zinsen und einer rückzahlungsfreien Zeit.
Vor der Gründung kann ein sogenannter Beratungszuschuss beantragt und in Anspruch genommen werden. Dazu gibt es verschiedene Seminare und Kurse, die bis zu einer bestimmten Dauer mitfinanziert werden. Auch kostenfreie Beratungsgebote gibt es in einzelnen Bundesländern. Hier ist die Art und Höhe der möglichen Beihilfen von Land zu Land verschieden.
Verschiedene Zuschüsse nach der Gründung
Nach der Existenzgründung gibt es verschiedene Zuschüsse, die beantragt werden können. Dazu gehören zum Beispiel finanzielle Hilfen zur
Unternehmensberatung oder zu einem Gründercoaching. Hier werden Seminare zu verschiedenen Themen, die ein Unternehmen betreffen, also zum Beispiel dem Marketing, den Finanzen oder den Steuerrechtlichen Themen vom Bund bezuschusst.
Die KfW Bank vergibt verschiedene Darlehen und Kredite für Existenzgründer, in diesem Bereich wird das Kapital zum Beispiel für den Erwerb von
Grundstücken und Inventar für das neue Unternehmen ausgezahlt. Diese Kredite haben eine Laufzeit von circa 15 Jahren und sehr gute Zinskonditionen. Um
einen solchen Kredit in Anspruch zu nehmen, muss ein gut ausgearbeiteter Businessplan vorgelegt werden und auch die Darlehensverwendung muss Preis
gegeben werden.
Gründet man ein Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus, so gibt es einen Gründungszuschuss, der in zwei Phasen ausgezahlt wird. In den ersten
sechs Monaten, wird ein Zuschuss in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro gezahlt. Im weiteren Verlauf kann für neun weitere Monate der Zuschuss von 300 Euro beantragt werden.
Die Start App vom BMWi – eine gute Hilfe
Viele weitere Informationen über staatliche Hilfen und Zuschüsse bei Betriebsgründung bekommt man auch mit der Start App vom BMWi. Dazu kann sich hier näher informiert werden.
Kommentare
2 Responses to “Staatliche Hilfen und Zuschüsse bei Betriebsgründung”
einen Kommentar schreiben
@gruenderblog : Staatliche Hilfen und Zuschüsse bei Betriebsgründung http://t.co/FKVWHePvNK via @landmatrosen
Es ist in der Tat sehr schwierig, die richtigen Fördermittel zu identifizieren, daher ist es wichtig auf eine professionelle Fördermittelberatung zurück zu greifen, zumal eine solche Beratung auch durch Fördermittel finanziert werden kann.