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Suche nach Mitarbeitern – Stellenausschreibungen
Geschrieben am November 30, 2012
abgelegt unter: Mitarbeiter, Organisation, Rechtsfragen
Beachtung des Allgemeinen Gleichbebehandlungsgesetz (AGG)
Stellenausschreibungen für ein Unternehmen erfolgen auf verschiedenen Wegen. Größere  Unternehmen schreiben Stellen erst einmal intern (Intranet und/oder Informationsbrett) aus, unabhängig davon, ob diese frei geworden sind oder neu geschaffen werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Schaltung von kostenpflichtigen Stellenanzeigen in den regionalen aber auch überregionalen Tageszeitungen, Veröffentlichungsplattformen im Internet aber auch bei den Arbeitsagenturen.
Grundlage für eine Stellenanzeige ist, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind, wie:
- Â Arbeitsplatz
- Stellenbezeichnung
- Anforderungsprofil
- Arbeitsort
- Ansprechpartner
- Einreichungsfrist für Bewerbungsunterlagen
- Form der Einreichung (postalisch, elektronisch) usw.
Daneben ist das bei der Formulierung von Stellenausschreibungen das Allgemeine Gleichbebehandlungsgesetz (AGG) zu beachten, damit Verstöße vermieden werden. Insbesondere sind Benachteiligungen zu vermeiden, z.B. von älteren Menschen, Behinderten, eines bestimmten Geschlechts usw. Die Fehler unterlaufen in der Regel aus bloßer Sorg- und Gedankenlosigkeit. Um mögliche gerichtliche Inanspruchnahmen durch potentielle oder abgelehnte Interessenten der Stelle zu vermeiden, sollte man sich bei Schaltung von Anzeigen umfassend hinsichtlich Form und Inhalt informieren.
Uwe Merten
Tags: Mitarbeitersuche, Stellenausschreibung
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