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Fristablauf für Einreichung von Jahresabschlüssen

Offenlegungsverpflichtung für Kapitalgesellschaften

Ausweislich des Handelsgesetzbuchs sind Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, verpflichtet, strenge Rechnungslegungsvorschriften und Offenlegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften zu berücksichtigen.  Offenlegungspflichtige Unternehmen müssen Ihre Jahresabschlüsse beim Bundesanzeigers in elektronischer Form eingereichen.

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