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Fristablauf für Einreichung von Jahresabschlüssen
Offenlegungsverpflichtung für Kapitalgesellschaften
Ausweislich des Handelsgesetzbuchs sind Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, verpflichtet, strenge Rechnungslegungsvorschriften und Offenlegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften zu berücksichtigen. Offenlegungspflichtige Unternehmen müssen Ihre Jahresabschlüsse beim Bundesanzeigers in elektronischer Form eingereichen.