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Unternehmer – Kinder – Reisepass
Geschrieben am April 22, 2013
abgelegt unter: Allgemein
Auch der Existenzgründer oder Unternehmer freut sich auf den wohlverdienten Urlaub. Was ist bei den vielgeliebten Legitimationspapieren zu beachten; insbesonde jetzt, wo die Feiertage zu Kurzreisen einladen.
Wenn es über die „Bundesdeutsche Grenze“ geht!
Wir kenn die Einträge von Kindern im Reisepass der Eltern. Hierzu ist zu beachten, dass diese ab dem 26. Juni 2012 ungültig sind. Das heißt, dass ab diesem Tag die Notwendigkeit besteht, dass alle Kinder ein eigenes Reisedokument besitzen müssen, wenn sie zu grenzüberschreitenden Reisen mitgenommen werden sollen.
Damit die schönste Zeit nicht zum Fiasko wird, rechtzeitig für alle Familienmitglieder gültige Reisedokumente beim zuständigen Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt beantragen.
Uwe Merten
Tags: Reisepass, Urlaub
Kommentare
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