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Scheinselbstständigkeit

Geschrieben am April 6, 2013 
abgelegt unter: Existenzgründung, Gesetze, Grundlagen

Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen

Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen ist oft schwierig, wird im Sozialversicherungsrecht aber auch im Steuerrecht an Voraussetzungen geknüpft und hat  weitreichende Folgen für die vertraglichen Beziehungen; insbesondere im Hinblick auf die Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen. Dies ist insofern ein Problemfeld, wenn eine Falscheinordnung als Selbstständiger erfolgt.

Erhebliche Folgen für Auftraggeber

Dies kann für den Auftraggeber zu erheblichen Folgen führen, da dieser bei Feststellung der Scheinselbstständigkeit seines Auftragnehmers (z.B. Freiberufler) zum Arbeitgeber dessen aufgeschwungen wird. Erheblich können auch die finanziellen Folgen sein, so sind im schlimmsten Fall hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und auch Bußgelder zu entrichten.

Beurteilungspunkte für die Scheinselbstständigkeit

Ob eine Selbstständigkeit oder abhängige Beschäftigung vorliegt, wird nicht an der Bezeichnung im geschlossenen Vertrag festgemacht, sondern an den vorliegenden Tatsächlichkeiten, wie exemplarische Beispiele aufzeigen:

Keine falsche Scheu vor Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung!

Oben angeführt wurde, dass die vermeintlich interessante Beauftragung z.B. eines Freelancers schnell zu einer finanziellen Belastung für das eigene Unternehmen werden kann, wenn möglicherweise nachträglich im Rahmen einer Betriebsprüfung durch Rentenversicherungsträger festgestellt wird, dass eine Sozialversicherungspflicht besteht, weil eine abhängige Beschäftigung besteht.

Sicherste Weg – Feststellungsweg

Also, der sicherste Weg ist, bestehen Zweifel über den Status der Tätigkeit, empfiehlt es sich, schon bei Tätigkeits- bzw. Arbeitsaufnahme ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen, um von Beginn an Klarheit zwischen den Vertragsparteien zu haben und um zu vermeiden, dass hohe Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen. Wird die Sozialversicherungspflicht nachträglich festgestellt gilt, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, rückständige Arbeitgeberanteile und Arbeitnehmeranteile rückwirkend bis zu vier Jahre zu zahlen. Ein bußgeldbelastetes Ordnungswidrigkeitverfahren ist meist auch zu befürchten.

Clearingstelle Deutsche Rentenversicherung Bund

Für die Klärung hat die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Clearingstelle eingerichtet, bei der sozialversicherungsrechtliche Statusfragen geklärt werden können; nähere Informationen und auch das Antragsformular kann bei der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ beschafft werden.

Uwe Merten

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Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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