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Scheinselbstständigkeit
Geschrieben am April 6, 2013
abgelegt unter: Existenzgründung, Gesetze, Grundlagen
Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen
Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen ist oft schwierig, wird im Sozialversicherungsrecht aber auch im Steuerrecht an Voraussetzungen geknüpft und hat  weitreichende Folgen für die vertraglichen Beziehungen; insbesondere im Hinblick auf die Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen. Dies ist insofern ein Problemfeld, wenn eine Falscheinordnung als Selbstständiger erfolgt.
Erhebliche Folgen für Auftraggeber
Dies kann für den Auftraggeber zu erheblichen Folgen führen, da dieser bei Feststellung der Scheinselbstständigkeit seines Auftragnehmers (z.B. Freiberufler) zum Arbeitgeber dessen aufgeschwungen wird. Erheblich können auch die finanziellen Folgen sein, so sind im schlimmsten Fall hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und auch Bußgelder zu entrichten.
Beurteilungspunkte für die Scheinselbstständigkeit
Ob eine Selbstständigkeit oder abhängige Beschäftigung vorliegt, wird nicht an der Bezeichnung im geschlossenen Vertrag festgemacht, sondern an den vorliegenden Tatsächlichkeiten, wie exemplarische Beispiele aufzeigen:
- dem sozialen Gesichtspunkt, nämlich dem Anteil der persönlichen Abhängigkeit gegenüber dem Auftraggeber, dort untergliedert nach den Kriterien der Einbindung in die Arbeitsorganisation und Weisungsgebundenheit des Auftraggebers sowie die Art und Weise sowie Organisation der Tätigkeit.
- das Aufgabengebiet bzw. die Tätigkeit des Auftragnehmers war zuvor die Tätigkeit, welche als Arbeitnehmer für den Auftraggeber ausgeführt wurde.
- hat der Auftragnehmer die Möglichkeit den Arbeitsumfang bzw. das Auftragsvolumen für sich selbst zu bestimmen; insbesondere der Fall der Möglichkeit der Auftragsablehnung und der unternehmerischen Entscheidungs- und Risikofreiheit; erfolgt die Leistungserbringung in eigenem Namen auf eigene Rechnung
Keine falsche Scheu vor Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung!
Oben angeführt wurde, dass die vermeintlich interessante Beauftragung z.B. eines Freelancers schnell zu einer finanziellen Belastung für das eigene Unternehmen werden kann, wenn möglicherweise nachträglich im Rahmen einer Betriebsprüfung durch Rentenversicherungsträger festgestellt wird, dass eine Sozialversicherungspflicht besteht, weil eine abhängige Beschäftigung besteht.
Sicherste Weg – Feststellungsweg
Also, der sicherste Weg ist, bestehen Zweifel über den Status der Tätigkeit, empfiehlt es sich, schon bei Tätigkeits- bzw. Arbeitsaufnahme ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen, um von Beginn an Klarheit zwischen den Vertragsparteien zu haben und um zu vermeiden, dass hohe Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen. Wird die Sozialversicherungspflicht nachträglich festgestellt gilt, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, rückständige Arbeitgeberanteile und Arbeitnehmeranteile rückwirkend bis zu vier Jahre zu zahlen. Ein bußgeldbelastetes Ordnungswidrigkeitverfahren ist meist auch zu befürchten.
Clearingstelle Deutsche Rentenversicherung Bund
Für die Klärung hat die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Clearingstelle eingerichtet, bei der sozialversicherungsrechtliche Statusfragen geklärt werden können; nähere Informationen und auch das Antragsformular kann bei der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ beschafft werden.
Uwe Merten
Tags: Clearingstelle, Freiberufler, Scheinselbstständigkeit
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